Zwölf Länder, tausend Geschichten und Erfahrungen, die weit über das Reisen hinausgehen: Michael Pahr erzählt warum es sich lohnt, die Welt auf eigene Faust zu entdecken.
Nichte missbraucht? Sechs Monate Haft für Onkel
48-Jähriger verurteilt
Ein 48-jähriger Familienvater aus dem Bezirk Oberwart wurde jetzt verurteilt, weil er im Jahr 2021 seine Nichte sexuell missbraucht haben soll.
Der Angeklagte hatte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig bekannt.
© BVZ/Kirchmeir
Der Prozess gegen den Onkel des mutmaßlichen Opfers hatte Ende Juni 2024 begonnen. Der Mann, selbst Vater eines Teenagers, hatte damals jede Schuld von sich gewiesen.
Vorgeworfen wurde ihm, an seiner Nichte sexuelle Handlungen durchgeführt zu haben. Die Übergriffe sollen sich im Haus des Onkels ereignet haben. Er habe, gab der Angeklagte zu, mit seiner Nichte „gekuschelt“. Das Mädchen habe auch bisweilen die Nacht im Ehebett verbracht, während seine Frau in einem anderen Raum schlief.
Die Ehe des Mannes mit der Schwester der Mutter des betroffenen Mädchens ist mittlerweile geschieden.
Gutachten zur Aussagefähigkeit der Nichte wurde eingeholt
Ende Juni wurde die Verhandlung vertagt, weil Zweifel an der Fähigkeit des mutmaßlichen Opfers, die Wahrheit zu sagen, bestanden. Die Richterin beauftragte die Einholung eines entsprechenden Gutachtens.
Am 13. November 2024 wurde der Prozess gegen den 48-Jährigen am Landesgericht Eisenstadt fortgesetzt.
Den Schöffen wurde die auf Video aufgenommene schonende Einvernahme der heute 15-jährigen Jugendlichen gezeigt. Auf Antrag der Opfervertreterin wurde die Öffentlichkeit während dieser Videopräsentation aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen.
Sachverständige: Jugendliche kann zwischen Phantasie und Realität unterscheiden
Die Sachverständige für Psychiatrie präsentierte schließlich ihr Gutachten. Sie war zu dem Schluss gekommen, dass bei der Jugendlichen Aussagefähigkeit und Aussagetüchtigkeit vorlagen und diese sehr wohl zwischen Phantasie und Realität unterscheiden könne.
Der Schöffensenat fällte einen Schuldspruch. Der 48-Jährige wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt.
Weder Staatsanwalt noch der Angeklagte gaben zu dem Urteil eine Erklärung ab. Dieses ist somit nicht rechtskräftig.
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