Beim Sigleßer Bewerb des „Ersten großen BVZ-Schnopsn-Turniers“, das die BVZ gemeinsam mit Schnopsn.com und dem Burgenländischen Landesfeuerwehrverband veranstaltet, war Julia Sommer die einzige weibliche Teilnehmerin. Die 35-Jährige aus Sigleß blickt auf eine lange Schnapser-Tradition in ihrer Familie zurück und war von der Veranstaltung begeistert. Die Turnierserie wird burgenlandweit ausgetragen, der Reinerlös kommt den Feuerwehren zugute.
Mattersburg: Hausbesitzer müssen für den Kanalanschluss nun nachzahlen
70 Cent pro Quadratmeter
Eine im vergangenen Jahr beschlossene Verordnung des Mattersburger Gemeinderates hat nun konkrete Auswirkungen auf das Geldbörserl der Mattersburger Hausbesitzer: Pro Quadratmeter Berechnungsfläche werden 70 Cent als Einmalzahlung eingehoben.
Die Stadtgemeinde investierte in den letzten Jahren 2,1 Millionen Euro. Aus diesem Grund wird nun ein Nachtragsbeitrag eingehoben.
© Symbolbild, Symbolbild
Eine, die diesen Bescheid über einen Nachtragsbeitrag nach dem Kanalabgabegesetz bereits bekommen hat, ist FPÖ-Gemeinderätin Sonja Berger.
„Ich habe diesen Bescheid erhalten, ich muss mehr als 200 Euro nachzahlen“, so Berger, um weiter auszuführen: „Ohne Vorwarnung, noch dazu in der Urlaubszeit, dies einzufordern, damit bin ich nicht einverstanden. Die Vorschreibungen für die Kanalgebühren wurden heuer auf Quartalszahlungen umgestellt. Auch bei diesem Nachtragsbeitrag hätte man eine Art Ratenzahlung machen können.“
FPÖ-Parteiobmann Sascha Gerdenitsch wird deutlicher: „Als dies ursprünglich im Gemeinderat beschlossen wurde, waren von der FPÖ bekanntlich keine Mandatare im Gemeinderat vertreten. Bei so einer Abzocke hätten wir nicht mitgestimmt. Jeder Hausbesitzer muss da jetzt bluten, das ist nicht richtig.“
Der Nachtragsbeitrag ist ein Teil diverser finanzieller Optimierungsmaßnahmen, die zunächst im Juni 2025 im Rahmen einer Gemeinderatssitzung beschlossen wurden. SPÖ und Grüne stimmten damals dafür, die ÖVP dagegen. Im Rahmen der Budgetsitzung im Dezember 2025 gab es diesbezüglich einen erneuten Beschluss; dabei stimmten SPÖ, Grüne und auch die ÖVP dafür, die FPÖ-Mandatare enthielten sich der Stimme.
„Es handelt sich um einen gesetzlich geregelten, einmaligen Beitrag, der nur unter bestimmten Voraussetzungen eingehoben werden darf. Grundlage dafür ist das Burgenländische Kanalabgabegesetz. Die Stadtgemeinde entscheidet nicht frei über die Berechnung, die Höhe des Nachtragsbeitrages ist gesetzlich vorgegeben und richtet sich nach der Kanalberechnungsfläche des Grundstückes. Eine andere Berechnungsmethode ist für den Nachtragsbeitrag gesetzlich nicht zulässig. Der Beitrag dient der Finanzierung der öffentlichen Kanalinfrastruktur welche in den letzten Jahren saniert wurde.“, erläutert SPÖ-Vizebürgermeister Thomas Nikles.
Die Investitionen der Stadtgemeinde in den Kanal in den letzten Jahren betragen 2,1 Millionen Euro (2,5 Millionen Euro abzüglich 400.000 Euro Förderung).
Der Beitragssatz wurde mit 70 Cent pro Quadratmeter Berechnungsfläche festgesetzt. Die Berechnungsfläche ist im burgenländischen Kanalabgabengesetz eine eigene Rechengröße, die sich vereinfacht aus der angeschlossenen Grundfläche und der bebauten Fläche beziehungsweise den Geschossflächen ergibt.
Der Kanalnachtragsbeitrag ist im Budget-Voranschlag für das Jahr 2026 mit Einnahmen von 600.000 Euro bei den Kanalanschlussgebühren enthalten.
Betroffen vom Nachtragsbeitrag sind alle Mattersburger Hausbesitzer. Also auch jene, deren Häuser bereits seit Jahrzehnten an das Kanalnetz angeschlossen sind. Ebenso jene Bürger, die im Besitz einer Wohnung sind. Die ersten Bescheide sind in den letzten Tagen ausgeschickt worden.