Alle Artikel zum Thema: Parteienförderung

Parteienförderung

Causa wird geprüft Parteienförderung im Burgenland aus Versehen gekürzt

Das Burgenland hat seine Parteienförderung Ende Juni deutlich gekürzt - allerdings versehentlich. Das neue Gesetz sieht einen Kostendeckel bei 2,75 Mio. Euro bzw. elf Euro je Wahlberechtigtem vor. Laut Landesbudget sollen allerdings über drei Mio. Euro an die Parteien fließen. Aufgefallen ist das dem Politikwissenschafter Hubert Sickinger. Das Amt der burgenländischen Landesregierung prüft die Causa und will das Gesetz nötigenfalls reparieren.

Aus dem Landtag Neues Gesetz für Parteiförderungen - nicht ohne Schlagabtausch

Mit den Stimmen von SPÖ und Grünen wurde heute das neue Parteienförderungsgesetz inklusive der Wahlkampfkosten-Obergrenze beschlossen. Im Landtag überraschte außerdem der frühere FPÖ-Mandatar Géza Molnár: Als parteifreier Abgeordneter will er bei der Landtagswahl 2025 antreten.

Sitzungs-Vorschau FPÖ-Kritik & SPÖ-Ruf nach mehr Polizei: Neuer Zündstoff für Landtag

Der Beschluss zum neuen Parteienförderungsgesetz inklusive Wahlkampfkosten-Obergrenze ist eines der zentralen Themen der morgigen Landtagssitzung. Die Freiheitlichen haben in ihrer Kritik zum Gesetz vor der Sitzung noch einmal nachgelegt. Die SPÖ kontert überrascht ihrerseits mit einem dringlichen Antrag: Gefordert werden 300 zusätzliche Polizeibeamte für das Burgenland.

In Begutachtung geschickt Parteienförderung im Burgenland: Neues Gesetz ohne Landesrechnungshof

Im Burgenland wird diese Woche das neue Parteienförderungsgesetz in Begutachtung geschickt, das unter anderem eine Obergrenze für die Wahlkampfkosten bei 300.000 Euro und strenge Strafen bei Verstößen vorsieht. Eine zunächst angedachte Prüfung der Richtigkeit durch den Landesrechnungshof wird es nicht geben, da die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nicht zustande kommt. Beschlossen werden sollen die Neuerungen im Juni.