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Vollspaltenböden

Burgenland VfGH wies Antrag gegen Vollspaltenböden bei Rindern zurück

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag des Landes Burgenland zum Verbot von Vollspaltenböden bei Mast-Rindern abgewiesen - anders als den Antrag in Zusammenhang mit dem Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung.

Vollspalten-Verbot Auf den VfGH-Erfolg folgt die „Rettungsaktion“ für Schweinehalter

Auf Antrag des Landes werden Vollspaltböden in der Schweinehaltung, wie berichtet, bald komplett verboten. Die Landwirtschaft warnt im Gegenzug vor Fleisch-Engpässen. Für teure Stall-Umbauten gibt es jetzt Überbrückungshilfen mit EU-Förderungen, die vom Land bei Bedarf aufgestockt werden.

Vollspaltenböden-Verbot VfGH gibt dem Land recht: Schweinehaltung wird strenger geregelt

Die Übergangsfrist von 17 Jahren hat vor dem Verfassungsgerichtshof nicht gehalten - Vollspaltenböden müssen damit schon früher aus der Schweinehaltung verschwinden. Das Land freut sich über einen weiteren erfolgreichen Antrag beim VfGH.