Protestaktion des Vereins gegen Tierfabriken in der Fußgängerzone.
Tierschutz Eisenstadt: Aktion gegen Vollspaltenböden
Protestaktion des Vereins gegen Tierfabriken in der Fußgängerzone.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag des Landes Burgenland zum Verbot von Vollspaltenböden bei Mast-Rindern abgewiesen - anders als den Antrag in Zusammenhang mit dem Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung.
Auf Antrag des Landes werden Vollspaltböden in der Schweinehaltung, wie berichtet, bald komplett verboten. Die Landwirtschaft warnt im Gegenzug vor Fleisch-Engpässen. Für teure Stall-Umbauten gibt es jetzt Überbrückungshilfen mit EU-Förderungen, die vom Land bei Bedarf aufgestockt werden.
Die Übergangsfrist von 17 Jahren hat vor dem Verfassungsgerichtshof nicht gehalten - Vollspaltenböden müssen damit schon früher aus der Schweinehaltung verschwinden. Das Land freut sich über einen weiteren erfolgreichen Antrag beim VfGH.