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VfGH gibt dem Land recht: Schweinehaltung wird strenger geregelt
Vollspaltenböden-Verbot
Die Übergangsfrist von 17 Jahren hat vor dem Verfassungsgerichtshof nicht gehalten - Vollspaltenböden müssen damit schon früher aus der Schweinehaltung verschwinden. Das Land freut sich über einen weiteren erfolgreichen Antrag beim VfGH.
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Dass das Verbot von Vollspaltenböden erst im Jahr 2040 endgültig in Kraft treten sollte, stieß der burgenländischen Landesregierung schon auf, als das Gesetz im Bund mit langer Übergangsfrist gelöst wurde. Dem neuerlichen Einspruch hat der Verfassungsgerichtshof nun stattgegeben: Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, hielt das Höchstgericht fest. Die Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025.
Für neue Anlagen gilt das 2022 im Nationalrat beschlossene Verbot schon seit Anfang 2023, für bestehende wurde besagte Übergangsfrist festgelegt, um den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen, wie es hieß. Im zweiten Anlauf wurde nun aber dem Burgenland recht gegeben.
Eine erste Beschwerde gegen Vollspaltenböden war im Dezember 2022 noch als „zu eng gefasst“ abgewiesen worden. Damals wurden die angefochtenen Bestimmungen nach Eingehen der Beschwerde vom Bund geändert, weshalb laut VfGH auch die neuen Regelungen angefochten hätten werden müssen.
Doskozil: „Das Burgenland hat sich durchgesetzt“
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil sprach von einer „Verzögerungstaktik“ und „Alibi-Aktion“ der Bundesregierung: „Das Burgenland hat sich mit seiner Kritik durchgesetzt, die Bundesregierung ist mit ihrer Trickserei ins Leere gelaufen“, meinte Doskozil nach der Bekanntgabe der VfGH-Entscheidung. Der Landeshauptmann sieht einen „Erfolg für den Tierschutz und für verantwortungsvolle Landwirtschaft - auch im Interesse vieler Bauern, die diese qualvolle Form der Tierhaltung jetzt schon ablehnen“.

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Die Dauer von 17 Jahren sei angesichts der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sachlich nicht gerechtfertigt, meint auch der VfGH. Kritisch sieht das Höchstgericht außerdem, dass die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe gilt, egal wann die Investitionen getätigt wurden. Die Betreiber neuer Anlagen hätten aufgrund des für sie geltenden höheren Standards auch höhere Kosten als bestehende Betriebe. Dadurch herrsche ein ungleicher Wettbewerb, der mit der Übergangsfrist 17 Jahre dauern würde, hielt der VfGH fest.
Der für den Tierschutz zuständige Minister Johannes Rauch (Grüne) will nun mit Vertretern von Landwirtschaft und Tierschutz Gespräche über eine neue Lösung aufnehmen, die den Landwirten den Übergang wirtschaftlich ermöglichen soll, „damit bessere Bedingungen in der Schweinehaltung rasch Wirklichkeit werden“. Rauch betonte, sein Ziel sei immer ein rasches Verbot gewesen.
Darauf habe man schon bei der letzten Konferenz der Tierschutzreferenten gedrängt, erinnerte Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf, die auf die Entscheidung des VfGH ebenfalls erfreut reagierte: „Ein bedeutender Schritt in Richtung einer Landwirtschaft, die nicht nur nachhaltig, sondern auch ethisch verantwortungsbewusst ist.“
Auch Vier-Pfoten-Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck sieht im VfGH-Entscheid ein „konsequentes Bekenntnis zum Tierschutz“ und forderte, dass die aufgehobene Bestimmung rasch mit einer deutlich kürzeren Übergangsfrist angepasst wird. Greenpeace-Landwirtschaftssprecherin Melanie Ebner hielt in einer Aussendung fest, dass das Tierwohl jetzt verbessert werden müsse und „nicht erst in 17 Jahren“. Sie forderte Unterstützung für die Landwirte für einen raschen Umstieg.
Für Burgenlands grünen Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller gelten Vollspaltenböden in der Schweinemast „zu Recht als Tierquälerei“. Die „Blockade“ sei nach langen Verhandlungen vonseiten der Volkspartei gekommen, meint Spitzmüller aus Sicht der Grünen. Im Burgenland habe man zudem schon 2019 ein Verbot im Landtag beantragt. Heute würden schon „viele innovative Landwirtinnen und Landwirte zeigen, dass eine Haltung ohne Vollspaltenböden möglich ist – und am besten biologisch“, so Spitzmüller.