Das Land macht ein Angebot: Wohnbaudarlehen minus 25 Prozent!

Bis 31. März möglich

Der angekündigte Verkauf von Wohnbaudarlehen soll in der Praxis zur „begünstigten Rückzahlung für Häuslbauer“ werden - es geht um eine Vergünstigung von stolzen 25 Prozent, das macht unterm Strich schon was aus! 23.000 Darlehensnehmer bekommen in Kürze das Angebot ins Haus, Anträge können dann sofort gestellt werden, dazu gibt's auch Beratung. So funktioniert der Rückkauf.

Von APA

Ein Schreiben vom Land geht an 23.000 Darlehensnehmer: Landesrat Heinrich Dorner und Wohnbauförderungs-Referatsleiter Florian Hofstetter (v.l.).

Ein Schreiben vom Land geht an 23.000 Darlehensnehmer: Landesrat Heinrich Dorner und Wohnbauförderungs-Referatsleiter Florian Hofstetter (v.l.).

© Wolfgang Millendorfer

Zu Jahresbeginn 2026 startet das Land Burgenland die Aktion zum Verkauf der Wohnbaudarlehen. In einem ersten Schritt gehen Info-Schreiben an alle rund 23.000 privaten Wohnbaudarlehensnehmer. Es wird ein Nachlass von 25 Prozent für sie gewährt, erklärte Landesrat Heinrich Dorner und Referatsleiter Florian Hofstetter bei einer Pressekonferenz. Wie viele das Angebot annehmen werden und welche Summe damit das Land lukriert, dss könne noch nicht abgeschätzt werden.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hatte den Verkauf der Wohnbaudarlehen, wie berichtet, bereits mit dem neuen Finanzplan angekündigt, dies habe man auch schon in anderen Bundesländern gemacht, so Dorner: Man wolle beim Verkauf „aber zuerst an die Burgenländer denken“.

Das Land macht ein Angebot: Wohnbaudarlehen minus 25 Prozent!

© Wolfgang Millendorfer

Nach dem Erhalt des Info-Schreibens können sich die Darlehensnehmer bei der Abteilung für Wohnbauförderung über ihre Konditionen beraten lassen. Bis 31. März 2026 können sie dann entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Die vorzeitige Rückzahlung mit dem Nachlass von 25 Prozent muss dann bis 30. April 2026 erfolgen.

Die dabei eingenommenen Gelder will das Land zu einem großen Teil in die Gesundheit investieren, aber auch in die Schuldentilgung. In einem ersten Schritt erhalten Private die Möglichkeit zum Kauf, es werden aber auch bereits Gespräche mit den gemeinnützigen Bauträgern geführt und nach dem 30. April werden weitere Verkaufsmöglichkeiten mit Instituten und Banken diskutiert, so der Landesrat. „Wir würden uns freuen, wenn viele Burgenländer die Aktion annehmen, weil es ja eine Entlastung ist.“

Die Konditionen und Abwicklung im Detail

Vorweg ein Rechenbeispiel, wie die Rückzahlung individuell aussehen könnte - in diesem Fall das Darlehen von „Max Mustermann“:

Aushaftender Darlehensbetrag inkl. Zinsen per 30.04.2026: € 40.400,–
Nachlass 25 %: – € 10.100,–
Einmalige Rückzahlung nach Abzug des Nachlasses: € 30.300,–

Schritt 1: Mehr als 23.000 Darlehensnehmerinnen und -nehmer werden in den nächsten Tagen in einem Schreiben über die Aktion informiert und auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen. Gleichzeitig sind die Informationen zu dieser Rückzahlungsaktion in den nächsten Tagen auch auf der Homepage des Landes www.burgenland.at/vorzeitigerueckzahlung abrufbar.

Schritt 2: Für Informationen und eine Entscheidung über die Antragstellung ist das Team der Darlehensverwaltung telefonisch unter 05-7600-2803 und per Mail unter darlehensverwaltung@bgld.gv.at für Auskünfte rund um Tilgungsplan und den aktuellen Darlehensstand erreichbar.

Schritt 3 - Antragstellung: Das Antragsformular ist auf der vorgenannten Homepage des Landes abrufbar oder kann telefonisch oder per E-Mail angefordert werden. Das ausgefüllte Antragsformular muss bis 31. März 2026 bei der Wohnbauförderung einlangen.

Schritt 4 - bewilligtes Angebot erhalten: Die Darlehensnehmerinnen und -nehmer erhalten ein von der Burgenländischen Landesregierung bewilligtes schriftliches und verbindliches Rückzahlungsangebot, das den Nachlass von 25 Prozent auf den zum Rückzahlungsstichtag (das ist der 30. April 2026) aushaftenden Darlehensbetrag enthält. Darin ist der Nachlass angeführt und der Rückzahlungsbetrag ist so zu bezahlen, dass der Betrag bis 30. April 2026 am Konto des Landes Burgenland einlangt. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, erlischt das Angebot für den Nachlass und das Darlehen ist weiterhin wie bisher in Raten zurückzubezahlen.

Schritt 5 - begünstigte Rückzahlung: Die Darlehensnehmerinnen und –nehmer bezahlen den mitgeteilten Rückzahlungsbetrag fristgerecht so ein, dass er bis 30. April 2026 auf dem Konto des Landes einlangt. Das Konto wird geschlossen und die Darlehensnehmerin bzw. der -nehmer erhält die Benachrichtigung, dass die Schuld beim Land Burgenland getilgt ist. Weiters erhält man eine Löschungserklärung für das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht. Die Löschung des Pfandrechts kann die Darlehensnehmerin bzw. der -nehmer über das Grundbuchsgericht vornehmen.

Weitere Informationen erhält man im Hauptreferat Wohnbauförderung / Darlehensverwaltung (Abteilung 9 im Amt der Burgenländischen Landesregierung). Die persönliche Abgabe von Unterlagen sowie die telefonische Auskunft betreffend Darlehen sind an nachfolgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Info-Hotline: 057600/2803
E-Mail: darlehensverwaltung(at)bgld.gv.at
Internet: www.burgenland.at/vorzeitigerueckzahlung