Zwölf Länder, tausend Geschichten und Erfahrungen, die weit über das Reisen hinausgehen: Michael Pahr erzählt warum es sich lohnt, die Welt auf eigene Faust zu entdecken.
Mit Falschgeld bezahlt: 3,5 Jahre Haft
Oberwart
Mit zwei gefälschten 50-Euro-Geldscheinen soll ein achtfach vorbestrafter 22-Jähriger bezahlt haben. Jetzt wurde er verurteilt.
Der 22-jährige Angeklagte war nicht geständig und meldete nach dem Urteil volle Berufung an.
© BVZ/Kirchmeir
Am zweiten Prozesstag, dem 28. Oktober 2024, blieb der Angeklagte dabei: Er sei nicht schuldig.
Vorgeworfen wurde ihm, im Februar 2024 in einer Tankstelle in Jabing und in einer Pizzeria in Oberwart mit gefälschten 50-Euro-Scheinen bezahlt zu haben.
Außerdem soll er sich von einer Freundin die Bankomatkarte ausgeborgt und nicht zurückgegeben haben. Als der 22-Jährige Ende Februar 2024 von der Polizei verhaftet wurde, fand man bei ihm die Bankomatkarte.
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages schilderte der Angeklagte, dass er im Februar 2024 Geld vom AMS bekommen und dieses abgehoben habe. „Ich ging dann mit Freunden feiern, wir waren in einem Club in Hartberg. Vielleicht bekam ich da einen Schein falsch zurück“, meinte er.
Falschgeld zum Bezahlen in Tankstelle verwendet
Dieser Schein könnte dann am 9. Februar beim Bezahlen in der Tankstelle in die Hand der Kassierin geraten sein, meinte der Angeklagte.
Als Zeugin wurde jene Mitarbeiterin einer Oberwarter Pizzeria befragt, die am 16. Februar 2024 den zweiten gefälschten Geldschein entgegengenommen hatte. Sie identifizierte den Angeklagten als jene Person, die das Falschgeld auf den Tresen gelegt hatte.
Im Nachhinein sei es ihr merkwürdig erschienen, dass er ihr das Geld nicht in die Hand gegeben hatte, so die Mitarbeiterin der Pizzeria. Sie hatte dem Verdächtigen die gewünschten Getränke und das Wechselgeld in der Höhe von 41.10 Euro ausgehändigt und erst dann, als sie den Geldschein in die Kassa geben wollten, bemerkt, dass dieser nicht echt war.
Pizza-Zusteller verfolgte flüchtigen Verdächtigen
Ein Mitarbeiter der Pizzeria saß draußen im Auto und wartete auf Zustell-Aufträge. „Ich sagte, fahr nach und notiere die Kennzeichennummer“, berichtete die Mitarbeiterin der Pizzeria.
„Ein Mann kam aus der Pizzeria. Meine Kollegin sagte, dass er mit Falschgeld bezahlt hatte“, so der Zusteller. Er sei mit seinem Cousin, der ebenfalls im Auto saß, jenem Fahrzeug gefolgt, in das der Verdächtige offenbar eingestiegen war.
Der Beifahrer des Zustellers fertigte von dem verfolgten Auto ein Video an. Dieses Video konnte bei der Verhandlung am 28. Oktober dem Gericht übermittelt werden.
„Das Video erlaubt keine Rückschlüsse auf die Person des Angeklagten“, bemerkte der Verteidiger. Der Angeklagte hatte behauptet, er habe am fraglichen Tag die Pizzeria gar nicht betreten.
Richterin: „Der Schein fühlt sich nicht wie Geld an“
Im Gerichtssaal in Augenschein genommen wurde auch einer der gefälschten Geldscheine. Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger waren sich einig, dass beim Berühren der Geldnote sofort auffiel, dass diese nicht echt sein konnte. „Der Schein fühlt sich nicht wie Geld an, sondern wie bedrucktes Schreibpapier“, sagte die Richterin.
Sie verurteilte den 22-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft. 100 Euro für die beiden gefälschten 50er wurden für verfallen erklärt - diesen Betrag muss der Angeklagte an den Staat zahlen.
Freigesprochen wurde der 22-Jährige von einem weiteren Faktum: Gemeinsam mit einem am ersten Verhandlungstag Anfang September freigesprochenen Freund war ihm von der Staatsanwaltschaft ein Eingriff in fremdes Jagdrecht vorgeworfen worden. Die beiden Männer hatten nach einem Wildunfall ein Reh im Kofferraum mitgenommenund zu einem Waldstück gebracht.
Freispruch zu Vorfall mit Reh
Dort stach der Mittäter dem Reh vor laufender Handykamera in den Hals. Die Richterin kam jedoch zu dem Schluss, dass diesbezüglich im Zweifel keine Strafbarkeit vorlag.
Der 22-jährige Angeklagte meldete gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.