Landtagswahl: Stimmzettel werden über Weihnachten gedruckt

Burgenland

Die Vorbereitungen auf die Landtagswahl im Burgenland am 19. Jänner 2025 nehmen Fahrt auf. Diese Woche werden die Landeswahlvorschläge eingebracht und über Weihnachten laufen die Druckmaschinen, denn es werden alle Muster, Stimmzettel und Kundmachungsplakate gedruckt, erklärte Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger am Montag.

Von APA und Elisabeth Kirchmeir

Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger präsentiert den Muster-Stimmzettel für die Landtagswahl.

Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger präsentiert den Muster-Stimmzettel für die Landtagswahl.

© BVZ/Kirchmeir

Seit Mitte November sind die Wählerverzeichnisse in den Gemeinden öffentlich aufgelegen. Rund 100 Korrekturen mussten von den Gemeindewahlbehörden behandelt werden, an das Landesverwaltungsgericht wurden kaum Beschwerden herangetragen. „Das spricht sehr für die Qualirät der Wählerverzeichnisse und Wählerevidenzen“, freute sich der Landeswahlleiter.

Abgeschlossen werden die Wählerverzeichnisse am morgigen Dienstag, tags darauf wird die endgültige Zahl der Wahlberechtigten bekanntgegeben. Die vorläufige Zahl beträgt 250.324 Personen.

Vorzugsstimmen entscheiden in Bezirken

Bis vergangenen Freitag mussten die wahlwerbenden Parteien ihre Kreiswahlvorschläge einbringen. Sie werden noch bis 23. Dezember geprüft und am Montagabend veröffentlicht. Zentral sind diese für die Mandatszuweisung im ersten Ermittlungsverfahren. Die Vorzugsstimmen entscheiden darüber, welche Kandidatinnen und Kandidaten der Bezirkslisten in den Landtag einziehen - auf welchem Listenplatz sie hier gereiht sind, spielt keine Rolle mehr.

Am Mittwoch, 18. Dezember, läuft die Frist für die Einbringung der Landeswahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde ab. Sie werden für das zweite Ermittlungsverfahren benötigt und verlautbart werden sie spätestens am 27. Dezember. Nach dem Jahreswechsel, am 5. Jänner, erfolgt die Festsetzung der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeiten.

Schon über Weihnachten aber werden sämtliche Unterlagen gedruckt. Beauftragt wurde damit die Druckerei Wograndl in Mattersburg. Die Frist bis zur Wahl sei knapp, ähnlich wie bereits 2020, als am 26. Jänner gewählt wurde, stellte Landeswahlleiter Ozlsberger fest: „Der Druck geht schnell, aber der Falz ist aufwendig. Der Falz darf nicht durch einen Namen gehen, damit niemand benachteiligt wird, und der Stimmzettel muss dann ins Kuvert passen. Dies bei gleichbleibender Qualität über tausende Stimmzettel.“

Am 2. Jänner sollen die fertigen Stimmzettel und Musterstimmzettel ausgeliefert und an die Gemeinden verteilt werden, sodass die Musterstimmzettel an alle Wahlberechtigten versendet werden können, damit diese rechtzeitig vor dem vorgezogenen Wahltag am 10. Jänner die Möglichkeit haben, sich mit dem Stimmzettel vertraut zu machen.

Briefwahl, vorgezogener Wahltag und 19. Jänner

Schriftlich beantragt werden können Wahlkarten bis zum 15. Jänner oder bis 17. Jänner 12 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe an den Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person möglich ist. Ein mündlicher Antrag ist ebenfalls bis 17. Jänner 12 Uhr durch persönliches Erscheinen möglich. Am vorgezogenen Wahltag ist die Ausstellung nur bis 12 Uhr möglich.

Gewählt werden kann mittels Briefwahl gleich bei Abholung der Wahlkarte in der Gemeinde - voraussichtlich ab 3. Jänner - oder ortsunabhängig mit der Briefwahl, wobei die Briefwahlkarte bei der Gemeinde spätestens bis 17. Jänner 14 Uhr einlangen muss. Abgegeben werden kann die Briefwahlkarte auch am Wahltag im Wahllokal während der Öffnungszeiten, wobei das Wahllokal im Wahlkreis des Wählers liegen muss.

Am Wahltag kann mit Wahlkarte gewählt werden - im Wahllokal während der Öffnungszeiten innerhalb des eigenen Wahlkreises.

Der vorgezogene Wahltag findet am 10. Jänner statt, bevor am 19. Jänner der reguläre Wahltag vonstatten geht. Am vorgezogenen Wahltag müssen die Wahllokale in den Gemeinden mindestens zwei Stunden lang geöffnet haben, jedenfalls muss die Öffnungszeit den Zeitraum von 18 bis 19 Uhr umfassen. Im burgenländischen Landtag sind 36 Mandate zu vergeben, die Hürde für den Einzug liegt bei vier Prozent. Auf dem Stimmzettel werden voraussichtlich sechs Parteien stehen.