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Inklusion wird neu gedacht und in ein Gesetz gegossen
Chancengleichheit
Persönliche Assistenz und ein selbstbestimmtes Leben zuhause stehen im Chancengleichheitsgesetz im Zentrum: Jetzt wurden die 15 Leistungen präsentiert, die als Fortführung des Sozialhilfegesetzes ab Oktober im Burgenland gelten werden. Vor allem geht es um eine „gleichberechtigte Teilhabe“, die mehr denn je in die Überlegungen einfließt.
Bei der Präsentation des Gesetzes. Landesrat Leonhard Schneemann, ÖZIV-Burgenland-Präsident Hans-Jürgen Groß und Mario Zagler von "Rettet das Kind".
© Wolfgang Millendorfer
Es ist das erste seiner Art im Burgenland und „es ist geschafft“, wie nach langen Vorarbeiten heute bekannt gegeben wurde: Das Chancengleichheitsgesetz soll den Leistungen und Rechten von Menschen mit Behinderung einen fixen Rahmen geben. Neu interpretiert wird dabei auch die Inklusion.
Vom Ergebnis zeigte sich bei der Präsentation nicht nur Soziallandesrat Leonhard Schneemann überzeugt, auch ÖZIV-Burgenland-Präsident Hans-Jürgen Groß und Mario Zagler, stellvertretender Generalsekretär von „Rettet das Kind“, sehen wesentliche Verbesserungen.
Das Chancengleichheitsgesetz, das im März im Landtag beschlossen und mit Oktober in Kraft treten soll, wird insgesamt 15 Leistungen umfassen, von denen bei zwölf Rechtsanspruch besteht (siehe unten). Neu sind unter anderem die Wohnbegleitung, Angebote zur Entlastung von Angehörigen durch mobile Dienste oder ein Fahrtkosten-Ersatz.
Bereits bestehende Leistungen, die bisher im Sozialhilfegesetz festgeschrieben waren, wurden laut Schneemann für das Chancengleichheitsgesetz optimiert, darunter die Schulassistenz, die persönliche Assistenz und Maßnahmen der sozialen Rehabilitation.
„Mobil statt stationär“
Dieser Grundsatz stand bei den Vorgesprächen und Verhandlungsrunden mit den Interessensvertretern, Trägerorganisationen und Vereinen im Mittelpunkt. Menschen mit Behinderung soll ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglicht werden, hält Landesrat Schneemann fest. „Das Gesetz bestärkt Betroffene in ihrem Alltag. Sie sollen im gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben die gleichen Chancen haben.“
Mobile Unterstützungsmöglichkeiten sollen sicherstellen, dass die Betroffenen im gewohnten Umfeld bleiben können. Vorgesehen sind unter anderem auch Zuschüsse zur orthopädischen Versorgung und zu Heilbehandlungen, Frühförderung für Kinder mit Behinderung, berufliche Eingliederung und geschützte Arbeit.

© Wolfgang Millendorfer
Die Mehrausgaben für neue und erweiterte Leistungen werden rund zehn Millionen Euro pro Jahr betragen, rechnete Schneemann vor. Damit steigt das dafür vorgesehene Budget auf insgesamt 80 Millionen Euro. Nach einem Jahr soll das Gesetz evaluiert werden; der Soziallandesrat rechnet mit rund 6.000 Burgenländern, die die Leistungen in Anspruch nehmen können.
Mario Zagler, stellvertretender Generalsekretär von Rettet das Kind, begrüßte bei der Pressekonferenz die Verbesserungen für Menschen mit Behinderung, insbesondere die Wohnbegleitung, die das Ausziehen aus dem Elternhaus und eigenständiges Wohnen ermögliche.
Hans-Jürgen Groß, Präsident des ÖZIV Burgenland, hob Förderungen für Kommunikationshilfen und Zuschüsse für behinderungsgerechte Umbauten hervor. Außerdem sei die Altersgrenze aufgehoben worden, sodass nun auch Burgenländer über 65 Jahren entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen können.
Auch die Grünen zeigten sich in einem ersten Statement erfreut, selbst wenn aus ihrer Sicht noch Punkte wie der Rechtsanspruch auf Schulassistenz „fehlen“, Klubobfrau Regina Petrik sieht aber ebenfalls „wesentliche Verbesserungen für alle Betroffenen“.
Die 15 Leistungen im Chancengleichheitsgesetz
Rechtsabspruch auf ...
Hilfe zum Lebensunterhalt
Zuschüsse zu orthopädischer Versorgung
Zuschüsse zu Heilbehandlungen
geschütze Arbeit
Maßnahmen der sozialen Rehabilitation
Ersatz von Fahrkosten
Frühförderung für Kinder mit Behinderung
Förderung der Erziehung und Schulbildung
berufliche Eingliederung
Teilstationäre Einrichtungen
stationäre Einrichtungen
Wohnbegleitung
kein Rechtsanspruch besteht bei ...
Schulassistenz
persönlicher Assistenz
Angehörigenentlastung