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Die Debatte ums Trinkgeld: Wer kassiert mit?
Darüber spricht das Land
Heiß wird derzeit in der Wirtschaft wie in der Politik über das Thema Trinkgeld und Abgaben diskutiert: Soll die Sozialversicherungspflicht fallen? Ein Update zu den verschiedenen Positionen.
„Finger weg vom Trinkgeld!“ Wirtschaftskammer-Präsident Andreas Wirth (2.v.l.) und Jochen Lehner (2.v.r.), Chef des „Haydnbräu“ in Eisenstadt, mit Mitarbeitern.
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Trinkgeld als freiwillige Anerkennung des Kunden für eine besondere Leistung hat mehrere Dimensionen: Für viele Beschäftigte ist es ein wichtiger Bestandteil ihres Einkommens, für die Sozialversicherung beitragspflichtiges Entgelt und für die Kunden manchmal eine Herausforderung. Wie viel ist angemessen? Und wie funktioniert das mit dem Trinkgeld bei Bankomatzahlung?
Letztere ist auch in der Gastronomie im Zunehmen begriffen. Wird mit der Rechnung ein Trinkgeld bargeldlos bezahlt, so scheint dieser Betrag in der Registrierkasse auf und wird somit überprüfbar.
Das führte dazu, dass die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mehr Einblick in die tatsächlich bezahlten Trinkgelder erhielt und die betroffenen Betriebe mit zum Teil hohen Nachforderungen konfrontierte. Während im Burgenland die Wirtschaftskammer dafür eintritt, Trinkgelder von der Sozialversicherungspflicht zu befreien, will die Gewerkschaft vida, dass die versicherungspflichtigen Pauschalen österreichweit vereinheitlicht und angehoben werden.
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100 Euro als Pauschalbetrag könnte sich Berend Tusch, Landesvorsitzender der Gewerkschaft vida, durchaus vorstellen. Dabei sollte nach Beschäftigten mit Inkasso und ohne Inkasso unterschieden werden. Der Pauschalbetrag sollte das durchschnittlich bezahlte Trinkgeld möglichst genau abbilden. Derzeit beträgt die Trinkgeldpauschale für die Gastronomie im Burgenland 31 Euro (mit Inkasso).
Gewerkschaft & Kammer verhandeln bereits
Mit der Abschaffung der Sozialversicherungspflicht für das Trinkgeld kann Tusch nichts anfangen. „Auf die entsprechenden Beiträge für Pension, Kranken- und Arbeitslosenversicherung wollen die Beschäftigten nicht verzichten“, sagt er. Auch von einer Servicepauschale als Fixbetrag bei Bezahlung einer Dienstleistung hält er nichts: „Da sind wir in der Lohnsteuer drin. Das wollen wir nicht.“ Das Trinkgeld soll jedenfalls lohnsteuerfrei bleiben.
Seit voriger Woche steht die Gewerkschaft in Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer Burgenland. Eine erste Verhandlungsrunde endete ergebnislos: „Zur Forderung, das Trinkgeld abgabenfrei zu stellen, sagen wir nein, dem stimmen wir nicht zu“, so Tusch. Auch der Landeshauptmann tritt für eine bundesweit einheitliche und klare Ausgestaltung der Trinkgeldpauschalen ein.
Es sei „hoch an der Zeit, dass ein Lösungsweg gefunden wird, der in schwierigen Zeiten – man denke an das Wirtshaussterben – auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und der Betriebe Rücksicht nimmt“, sagt Hans Peter Doskozil.
Bei der Vollversammlung der Arbeiterkammer Burgenland wies die FSG kürzlich auf schwierige Bedingungen in der Gastronomie hin: „Was nicht der Lohn abdeckt, soll das Trinkgeld richten.“ Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sicherzustellen, dass die Betriebe für die Trinkgelder korrekt Sozialversicherungsbeiträge überweisen.
Infos zur Trinkgeldpauschale
Für jene Branchen, in denen häufig Trinkgelder bezahlt werden, wurden pauschale Beträge festgelegt. Für diese Beträge muss die Sozialversicherung entrichtet werden.
Die Trinkgeldpauschalen wurden bislang in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Burgenland finden zwei gesetzlich fixierte Regelungen Anwendung:
Trinkgeldpauschale für Gastronomie und Hotellerie:
Pro Monat wird für Dienstnehmer im Portierdienst und Servicepersonal mit Inkasso eine Trinkgeldpauschale von 31 Euro angenommen, für Servicepersonal ohne Inkasso und Personen im Zimmerdienst von 15,50 Euro.
Trinkgeldpauschale für Masseure, Kosmetiker und Fußpfleger:
Für diese Personengruppe wurde die Trinkgeldpauschale mit 60 Euro pro Monat festgelegt. Für Berufsgruppen, für die es keine Trinkgeldpauschale gibt, gilt eine Aufzeichnungspflicht.
Frage & Antwort: Franz Perner von der Wirtschaftskammer
BVZ: In der Gastronomie wird immer öfter elektronisch bezahlt. Wie ist das Verhältnis zwischen Barzahlung und Kartenzahlung?
Franz Perner: Im ländlichen Bereich wird in der Gastronomie eher wenig mit Karte bezahlt, im Durchschnitt sind es zirka zehn Prozent Kartenzahlung. Im urbanen Bereich, wo es exklusivere Restaurants und hochpreisige sonstige Lokale gibt, macht die Kartenzahlung bereits 40 Prozent aus.
Ist die Bereitschaft, Trinkgeld zu geben, bei elektronischer Zahlung gleich hoch wie in bar?
Elektronisch wird weniger Trinkgeld gegeben, da es natürlich verleitet, nur den eingegebenen Betrag zu bezahlen. Wenn es in Top-Restaurants und in der gehobenen Gastronomie zur Kartenzahlung kommt, wird ein Trinkgeld zwischen 3 und 7 Prozent gegeben.

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Wenn elektronisch Trinkgeld gegeben wird, wie gelangt dieser Betrag zum Mitarbeiter?
Entweder nimmt der Mitarbeiter diesen Trinkgeldbetrag direkt aus seiner Tageslosung, oder es wird am Monatsende abgerechnet. Hauptsächlich nehmen die Mitarbeiter das Trinkgeld direkt aus der Tageslosung, da bei einer monatlichen Abrechnung der Unternehmer auf jeden Fall haftbar ist und das Trinkgeld sozialversicherungs- und unter Umständen steuerpflichtig wird.
Welche Regelung zur Sozialversicherungspflicht bei Trinkgeld schlägt die Wirtschaftskammer Burgenland vor?
Wir schlagen die Abschaffung der Pauschalen und Sozialversicherungspflicht vor, da es durch die Pauschalen zu Ungerechtigkeiten kommt, weil die Trinkgeldhöhen sehr unterschiedlich sind und es Unternehmen gibt, wo es Mitarbeitern verboten ist, Trinkgeld anzunehmen.
Auch geht es darum, keinen Mehraufwand für die Arbeitnehmer mit der Aufzeichnungspflicht bei Trinkgeldern, die Pauschalen überschreiten, zu verursachen und die Unternehmer aus der Haftung zu befreien für Gelder, auf die sie keinen Einfluss haben.
Wie waren die Reaktionen aus den burgenländischen Betrieben auf die aktuell laufende Diskussion zum Thema?
Für die Betriebe ist es vollkommen klar, dass Pauschalen und die Sozialversicherungspflicht abgeschafft werden müssen, da sie für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich sind und auch bestraft werden, wenn es zu Problemfällen kommt. Die Mitarbeiter wollen weder eine Aufzeichnungspflicht noch eine Abgabe für das Trinkgeld leisten.
Bestätigt wurde auch, dass bei Einführung einer allgemeinen Pauschale und einer daraus resultierenden Steuerpflicht die Gäste kein oder weniger Trinkgeld geben werden. Das ist durch eine repräsentative Umfrage untermauert.
Weitere Stimmen zum Thema
Berend Tusch, Gewerkschaft vida Burgenland: „Das Trinkgeld gehört den Kolleg:innen und soll nicht ein Instrument sein, um die Löhne niedrig zu halten. Wir treten für die Vereinheitlichung der Trinkgeld-Pauschalen ein. Die Pauschalen sollen angehoben werden und die durchschnittliche Trinkgeldzahlung gut abbilden. Die Sozialversicherungspflicht soll nicht abgeschafft werden, weil dann die Beiträge für Pension, Kranken- und Arbeitslosenversicherung fehlen würden.“

© Stefan Joham, STEFANJOHAM
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: „Es braucht eine praxistaugliche Lösung, die sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch der Betriebe berücksichtigt. Es geht darum, Beschäftigte zu entlasten, vor allem kleinere Gastronomie- und Tourismusbetriebe in wirtschaftlich ohnehin herausfordernden Zeiten zu schonen und Unsicherheiten und Nachforderungen zu minimieren.“

© Wolfgang Millendorfer