Die Vorbereitungen laufen: 250.399 können ihre Stimme abgeben

Darüber spricht das Land

Mehr als eine Viertelmillion Menschen sind im Burgenland aufgerufen, am 19. Jänner den neuen Landtag zu wählen – um 218 mehr als 2020. Ein Blick auf unsere Wahlberechtigten in Zahlen und Fakten.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die Vorbereitungen laufen: 250.399 können ihre Stimme abgeben

© Shutterstock, Maren Winter, Maren Winter

Die Zahl der Wahlberechtigten steht seit einer Woche endgültig fest. Zuvor gab es noch die Möglichkeit, Berichtigungen der Wählerverzeichnisse zu verlangen. „Rund 100 Berichtigungen wurden beantragt, zum Beispiel, weil eine Person im Wählerverzeichnis nicht erfasst war oder weil eine Person erfasst war, die eigentlich im Burgenland nicht wählen darf“, berichtet Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger.

Über die beantragten Berichtigungen entschieden die Gemeindewahlbehörden. Gegen deren Entscheidungen wurden wiederum nur zwei Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht eingebracht: „Das spricht sehr für die Qualität der Wählerverzeichnisse und Wählerevidenzen“, freute sich Ozlsberger.

Die Vorbereitungen laufen: 250.399 können ihre Stimme abgeben

Ein Plus bei der Zahl der Wahlberechtigten gab es im Wahlkreis 2, der den Bezirk Eisenstadt-Umgebung und die Freistädte Eisenstadt und Rust umfasst: Hier waren 2020 48.513 Personen wahlberechtigt, fünf Jahre später sind es um 776 Personen mehr. Im Wahlkreis 3, dem Bezirk Mattersburg, werden 2025 32.615 Personen zur Wahlurne gerufen, das sind um 119 Personen mehr als 2020.

„Daran merkt man die demografische Entwicklung“, erklärt der Landeswahlleiter. Der Wahlkreis 1 (Bezirk Neusiedl am See) verlor im Vergleich zum Jahr 2020 176 Wahlberechtigte und damit auch den Platz 1 unter den Wahlkreisen mit den meisten Wahlberechtigten - vor fünf Jahren lag der Bezirk Neusiedl noch vor dem Bezirk Eisenstadt.

Im Wahlkreis 4 (Bezirk Oberpullendorf) sank die Zahl der Wahlberechtigten um 326 Personen, im Wahlkreis 5 (Bezirk Oberwart) um 38 Personen, im Wahlkreis 6 (Bezirk Güssing) um 72 Personen und im Wahlkreis 7 (Bezirk Jennersdorf) um 65 Personen. Insgesamt sind für die Landtagswahl 2025 um 218 Personen mehr wahlberechtigt als vor fünf Jahren.

Bei der Landtagswahl sind auch Menschen wahlberechtigt, die im Burgenland einen „sonstigen Wohnsitz“ haben, sofern sie glaubhaft machen können, dass sie in dieser Wohnsitzgemeinde den Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse haben, wobei zwei dieser vier Kriterien erfüllt sein müssen. Eine Anwesenheit nur zu Urlaubszwecken reicht nicht, um wahlberechtigt zu sein.

Von den 250.399 wahlberechtigten Personen im Burgenland verfügen 230.732 über einen Hauptwohnsitz und 19.667 über einen „sonstigen Wohnsitz“, das sind 7,85 Prozent der Wahlberechtigten. Besonders groß ist der Anteil der „Zweitwohnsitzer“ im Bezirk Oberpullendorf mit knapp 13 Prozent, im Bezirk Güssing mit knapp zehn Prozent und in den Bezirken Oberwart und Jennersdorf mit rund neun Prozent besonders wenige Zweitwohnsitzer sind im Bezirk Mattersburg wahlberechtigt, nämlich 2,76 Prozent.

Die Vorbereitungen laufen: 250.399 können ihre Stimme abgeben

© BVZ/Kirchmeir

Stimmzettel und Musterstimmzettel werden über Weihnachten gedruckt und sollen am 2. Jänner 2025 an die Gemeinden ausgeliefert werden. Ab 3. Jänner 2025 soll es möglich sein, mit einer Wahlkarte den „quasi“ Vorwahltag direkt in der Gemeinde zu nützen: In jener Gemeinde, in der man gemeldet ist, kann man sich dann eine Wahlkarte ausstellen lassen und sofort von seinem Stimmrecht Gebrauch machen.

Die Gemeinden müssen dafür Vorkehrungen treffen und eine Wahlkabine oder eine sonstige abgeschirmte Möglichkeit zur Stimmabgabe bereitstellen.

Zum ersten Mal ein zweiter Wahltag zur Landtagswahl

Diesen „quasi“ Vorwahltag gab es bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2020 noch nicht. Geübt sind die Burgenländer hingegen bei der Inanspruchnahme des vorgezogenen Wahltages, der diesmal am Freitag, 10. Jänner, stattfinden wird. Vor fünf Jahren machten rund 11 Prozent der Wahlberechtigten vom vorgezogenen Wahltag Gebrauch.

Pro Gemeinde muss am vorgezogenen Wahltag zumindest ein Wahllokal geöffnet haben, und zwar für mindestens zwei Stunden, aber jedenfalls von 18 bis 19 Uhr.

„Noch nie hat es so viele Möglichkeiten zu wählen gegeben“, sagt Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger. Wählen können die Burgenländer am Wahltag selbst (dem 19. Jänner 2025), am vorgezogenen Wahltag (dem 10. Jänner), am „quasi“ Vorwahltag (also mit Wahlkarte im Gemeindeamt) und zeitlich und örtlich unabhängig per Briefwahl mit Wahlkarte.

Um die Wahlberechtigten rechtzeitig vor der Wahl über die Möglichkeiten der Stimmabgabe zu informieren, werden Musterstimmzettel und Wahlinformationen verschickt. Maximal fünf Kreuze können am Stimmzettel angebracht werden: eines für die Partei, drei für Vorzugsstimmen auf Kreiswahlebene und eines für eine Vorzugsstimme auf Landeswahlebene.

Wissenswertes zur Landtagswahl - Termine und Fristen

Freitag, 27. Dezember: Endtermin für den Abschluss der Landeswahlvorschläge.
Ab 3. Jänner 2025: Ausstellung der Wahlkarten durch die Gemeinden.
Sonntag, 5. Jänner: Endtermin für die Festsetzung der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeit.
8. Jänner: Endtermin für die Zustellung der Musterstimmzettel.
10. Jänner: Möglichkeit zur vorgezogenen Stimmabgabe in jeder Gemeinde.
19. Jänner: Wahltag

Antragsfristen für Wahlkarten:Mit schriftlichem Antrag können Wahlkarten bis zum 15. Jänner 2025 beantragt werden. Bis 17. Jänner ist das möglich, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person möglich ist. Der mündliche Antrag im Gemeindeamt ist bis 17. Jänner, 12 Uhr, durch persönliches Erscheinen am Gemeindeamt möglich. Am vorgezogenen Wahltag, dem 10. Jänner, können mündliche Wahlkarten-Anträge nur bis 12 Uhr gestellt werden.

Wählen mit Wahlkarte: Briefwahlkarten müssen so zur Post gegeben werden, dass sie bei der Gemeinde spätestens am 17. Jänner um 14 Uhr einlangen. Die Portokosten übernimmt das Land Burgenland. Die verschlossene, ausgefüllte und unterschriebene Briefwahlkarte kann man am Wahltag in jedem Wahllokal innerhalb des persönlichen Wahlkreises während der Öffnungszeiten abgeben.