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Mattersburg: Streit um Informationsfreiheitsgesetz
Debatte
In Mattersburg ist ein Konflikt rund um das seit September 2025 geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entbrannt. Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Mattersburg“ erhebt Vorwürfe gegen das Rathaus – die SPÖ wiederum weist diese zurück.
Das Mattersburger Rathaus.
© Richard Vogler
Seit Oktober hat die Initiative zwei IFG-Anfragen an die Stadt gestellt: eine zu Details rund um den Stadtbus MABU, eine zum Architektenwettbewerb für das neue Rathaus.Laut Sprecher Alexander Dworschak seien beide Anfragen entweder ohne gesetzlich vorgeschriebene Begründung abgelehnt oder gar nicht beantwortet worden.
„In ganz Österreich gilt seit September das Informationsfreiheitsgesetz, in Mattersburg wird aber offenbar weiterhin am Amtsgeheimnis festgehalten“, so Dworschak.
Beim Thema Architektenwettbewerb habe die Gemeinde weder Gründe angegeben noch einen Bescheid ausgestellt – was das Gesetz vorschreibt. Die Anfrage zum Stadtbus sei überhaupt unbeantwortet geblieben.
Dworschak betont, man habe bewusst nur zwei Anfragen von „großem öffentlichen Interesse“ gestellt: „Uns ist bewusst, dass jede Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz für das Rathaus zusätzliche Arbeit bedeutet. Wir haben daher nur zwei Anfragen zu Themen von großem öffentlichen Interesse gestellt. Dass die Stadt diese Anfragen und damit das Informationsfreiheitsgesetz mehr oder weniger ignoriert, ist für uns einfach unverständlich.“
SPÖ kontert: „Blockade statt Transparenz“
Die SPÖ Mattersburg reagiert nun mit deutlicher Kritik an der Bürgerinitiative. Vizebürgermeister Thomas Nikles spricht von einer bewussten Überlastung der Verwaltung.
Nikles betont, dass mehrere IFG-Anfragen seit September 2025 „fristgerecht und vollständig“ beantwortet worden seien. Die zwei aktuellen Anfragen würden jedoch weit über ein normales Ausmaß hinausgehen:
„Die Anfragen sind massiv überdimensioniert und enthalten Dutzende Unterfragen – viele davon längst öffentlich oder reine Spekulation über zukünftige Entwicklungen.“
Laut Nikles hätten die Anfragen „unzählige Arbeitsstunden“ verschlungen – mit Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten anderer Verfahren. Beispiel Stadtbus: Fahrzeiten und Haltestellen seien öffentlich bekannt, Beschlüsse im Gemeinderat veröffentlicht.
„Der Umfang dieser Bearbeitung nimmt die Arbeit einer Vollzeitarbeitskraft in der Verwaltung von mindestens zwei Wochen aufwärts in Anspruch. Gerade in der aktuellen Situation benötigen wir alle personellen Kapazitäten für Maßnahmen für die Innenstadt.“
Für Nikles steht fest: „Wir stehen für Transparenz – aber nicht für Blockade durch seitenlange Aktenanfragen.“ Man wolle weiterhin jede berechtigte IFG-Anfrage gewissenhaft bearbeiten, betont Nikles. Gleichzeitig kritisiert die SPÖ, die Initiative nutze das Gesetz für politische Zwecke.
Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht
Fakt ist mittlerweile, dass sich mit dem Thema juristische Instanzen befassen. Die Bürgerinitiative hat bezüglich der Anfrage zum Architektenwettbewerb Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Burgenland eingebracht. „Auch die Anfrage bezüglich MABU könnte am Ende beim Landesverwaltungsgericht landen“, so Dworschak.
Ein Blick in den Gesetzestext zum Informationsfreiheitsgesetz zeigt, dass Gemeinden Anfragen aus bestimmten Gründen nicht beantworten müssen. Dazu zählt auch der Fall, dass die Beantwortung einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand für die Gemeinde darstellen würde – etwa bei extrem umfangreichen oder unzureichend präzisierten Anfragen. Ob dies auch im konkreten Fall in Mattersburg gegeben ist, werden die Gerichte klären.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hebt seit 1. September 2025 das Amtsgeheimnis auf und verpflichtet staatliche Stellen, deutlich transparenter zu arbeiten. Es basiert auf zwei Säulen: der proaktiven Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse sowie dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen, das jeder Person ermöglicht, Auskünfte direkt bei Behörden anzufordern.