Frauen misshandelt: Vier Jahre Haft für 39-Jährigen

Bezirk Oberwart

Zu vier Jahren Haft wurde ein 39-jähriger Steirer verurteilt, der beim Thermenurlaub im Bezirk Oberwart seine damalige Freundin vergewaltigt haben soll.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 39-Jährige bestritt bis zuletzt alle Vorwürfe.

Der 39-Jährige bestritt bis zuletzt alle Vorwürfe.

© BVZ/Kirchmeir

Der Mann musste sich wegen mehrfacher Gewalt gegen zwei Frauen vor Gericht verantworten. Am ersten Verhandlungstag im Juli 2024 hatte er sich nicht schuldig bekannt. Am 20. August wurde der Prozess am Landesgericht Eisenstadt fortgesetzt.

„Das mit dem zum Sex gezwungen ist ein Blödsinn“, wollte der Angeklagte gleich zu Beginn dieses Verhandlungstages loswerden. „Mir tut es leid, dass ich in so eine Situation gekommen bin. Bin eh selber schuld.“

„Haben Sie Ihre Freundin am 5. Februar an den Haaren gepackt, ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihren Hinterkopf auf den Fußboden geschlagen, sie an den Haaren ins Badezimmer gezerrt, ihren Kopf in die WC-Muschel gedrückt, zweimal die Spülung betätigt, ihr mit einer Zigarette eine Brandwunde zugefügt?“, fragte Richterin Doris Halper-Praunias.

„Nein. Sie schlug mir dreimal ins Gesicht, ich schlug zurück. Ich habe mich gewehrt“, gab der Angeklagte dazu an.

Polizisten wurden befragt

Befragt wurden zwei Polizisten, die im Februar 2024 zu jener Wohnung in der Steiermark fuhren, wo sich die laut Anklage misshandelte und vergewaltigte Frau mit ihrem mutmaßlichen Peiniger aufhielt.

„Sie hatte am Posten angerufen, dass sie Angst habe“, so einer der Polizisten. Der Angeklagte habe sie geschlagen, er sei derzeit nicht zuhause.

Die Polizisten trafen eine ängstliche Frau an, die Verletzungen am Körper aufwies. Die Polizisten fotografierten die blauen Flecken und eine Brandwunde. Sie sahen auch Beschädigungen an einer Tür, die der Angeklagte eingeschlagen haben soll, als sich die Frau im Schlafzimmer eingesperrt hatte.

Die Frau wurde damals in Sicherheit gebracht, der Verdächtige mit zur Polizei genommen und schließlich verhaftet. „Er wirkte beherrscht“, erinnerte sich einer der Polizisten. „Er ist kein Dummer, er weiß, wie er sich verhalten soll.“ Aber „ab und zu“ sei das „Aggressive und Provozierende“ zum Vorschein gekommen.

Opfer berichtete von Misshandlungen

Die Schöffen sahen danach die Videoaufnahme von der Einvernahme jener Frau, mit der der Angeklagte kurze Zeit nach dem Tod seiner Ehefrau im Jahr 2019 eine Beziehung eingegangen war. Weinend berichtete die Steirerin von Beschimpfungen, Drohungen und Gewalt.

„Er warf mir vor, ich bescheiße ihn, dabei war er derjenige, der im Haus laut seinen Angaben Kameras und Mikrofone versteckte“, so die Frau. Ihr damaliger Freund, der nunmehr Angeklagte, habe behauptet, er habe intime Szenen aufgenommen, die er veröffentlichen werde.

„Er wusste, wer mich anruft und mir Nachrichten schreibt“, so die Frau. „Er hat mein Handy geklont, konnte jedes Telefonat abhören - ohne meine Zustimmung.“

Außerdem habe er mit ihrer Bankomatkarte Geld abgehoben, so die Frau. „Damit fuhr er mit seinen Damen auf Urlaub“, beklagte sie. Er habe ihr Handy gegen die Wand geworfen und es auseinandergerissen.

„Einmal musste ich meinen Papa holen, weil ich so Angst hatte“, sagte die Mutter zweier Kinder. Nach einem Streit habe er sie eine Stiege hinuntergestoßen. Das hätten sowohl die beiden Kinder des Angeklagten, als auch ihre eigenen Kinder mitbekommen.

Sie schilderte weitere Szenen der Gewalt und Erniedrigung. Einmal habe der Angeklagte aus Wut die Haustüre mit einem Krampen eingeschlagen.

Beziehung endete mit Selbstmordversuch

Ende August 2020 habe sie einen Selbstmordversuch unternommen, „weil ich nicht mehr konnte“.

Diese Frau hatte nach dem Ende der Beziehung zunächst keine Anzeige erstattet, um ihre Kinder zu schützen, wie sie sagte.

Dass auch sie misshandelt worden sein soll, trat erst im Zuge jener Ermittlungen zutage, die im Februar 2024 begannen, nachdem die vierte Frau, mit der der Angeklagte nach dem Tod seiner Gattin eine Beziehung geführt hatte, die Polizei gerufen hatte.

Letztes Opfer schrieb ans Gericht

Diese Frau leidet weiterhin unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und konnte daher nicht mehr, wie vom Verteidiger beantragt, neuerlich vor Gericht befragt werden.

„Ich weiß mit Sicherheit, dass er mich kontrolliert, gefilmt, an sich gefesselt und vergewaltigt hat“, schrieb die Frau am Tag vor der Gerichtsverhandlung an die Richterin. „Geschlagen hat er mich fast täglich“, so die Frau in ihrem Brief. Ein Verwandter des Angeklagten habe ihr Geld angeboten, wenn sie die Anzeige zurückziehe. „Bis Ende Juni hätte ich ihn trotzdem noch zurückgenommen, weil ich ihn so liebe“, so die Frau.

Der Schöffensenat sprach den Steirer in allen Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu vier Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Jener Frau, die im Februar 2024 dem Martyrium ein Ende gesetzt hatte, wurden 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Hilfe bei Gewalt

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:

Telefon: 03352 31420

Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at