Zwölf Länder, tausend Geschichten und Erfahrungen, die weit über das Reisen hinausgehen: Michael Pahr erzählt warum es sich lohnt, die Welt auf eigene Faust zu entdecken.
Schwangeren Freundinnen Tritte angedroht: 4 Jahre Haft
Gewalttäter verurteilt
Ein Notstandshilfe-Bezieher wurde zwei Lebensgefährtinnen gegenüber handgreiflich, er kontrollierte sie und drohte ihnen, als sie schwanger waren, er werde ihnen „das Kind aus dem Leib treten“.
Der 33-jährige Angeklagte wurde am 22. Oktober 2024 rechtskräftig verurteilt.
© BVZ/Kirchmeir
Der 33-jährige Angeklagte musste sich am Dienstag, 22. Oktober 2024 wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber zwei Lebensgefährtinnen vor Gericht verantworten. Er soll die beiden Frauen häufig geschlagen, bedroht und zu sexuellen Handlungen genötigt haben.
Beiden Frauen soll er, als diese schwanger waren, angedroht haben, er werde ihnen „das Kind aus dem Leib treten“.
Mit Veröffentlichen von Nacktbildern gedroht
Einer der Frauen soll er gedroht haben, er werde Nacktbilder von ihr veröffentlichen, wenn sie mit ihm nicht den Geschlechtsverkehr vollziehen werde. Die andere Frau soll er mit Klebeband gefesselt und sexuell missbraucht haben.
Die Straftaten ereigneten sich 2020, 2021, 2022 und 2024 im Bezirk Oberwart und im Bezirk Güssing.
Dem Angeklagten, einem Notstandshilfebezieher, der seit eineinhalb Jahren keiner Arbeit nach ging, wurde auch vorgeworfen, die Handys der beiden Frauen kontrolliert und ihnen verboten zu haben, Kontakt zu Freunden und Familie aufzunehmen.
Der 33-Jährige gab nur zu, eine der Frauen geschlagen zu haben. „Auslöser war ein Alkoholproblem, das ich hatte“, sagte er. Er gab auch zu, dieser Frau angedroht zu haben, er werde ihr in den Bauch treten, als sie schwanger war.
Aus Eifersucht Handys der Frauen kontrolliert
„Am Mobiltelefon habe ich ab und zu nachgeschaut“, gab der Angeklagte auch zu. „Wozu?“, wollte die Richterin wissen. „Ob sie mit einem anderen Mann schreibt“, erklärte der Angeklagte. „Sie wollten sie kontrollieren?“, präzisierte die Richterin. „Ich wollte nachschauen“, verharmloste der Angeklagte seinen Kontrolldrang, durch den er die Lebensführung seiner Lebensgefährtinnen erheblich eingeschränkt haben soll.
Gegenüber seiner neuen Freundin habe er jedoch keine Straftaten begangen, behauptete der sechsfach vorbestrafte Mann, der zur Zeit eine Strafhaft aus einer früheren Verurteilung verbüßt.
Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren unbedingter Haft. An jene Frau, mit der er zuletzt liiert gewesen war, muss er 2.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Dieses ist rechtskräftig.
Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:
Telefon: 03352 31420
Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at