Mehrere Möglichkeiten: Wählen einfach leicht gemacht

Landtagswahl

Ob am vorgezogenen Wahltag, am „Quasivorwahltag“, mit Briefwahl oder am offiziellen Wahltag, dem 19. Jänner 2025: Zur Landtagswahl stehen mehrere Türen offen.

Von Elisabeth Kirchmeir

Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger erklärt, wie man den Stimmzettel korrekt verwendet.

Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger erklärt, wie man den Stimmzettel korrekt verwendet.

© BVZ/Kirchmeir

Der vorgezogene Wahltag findet bereits diese Woche, am 10. Jänner 2025, statt. In jeder Gemeinde muss ein Wahllokal geöffnet haben. Zur Kernzeit von 18 bis 19 Uhr ist die Stimmabgabe dabei im ganzen Land möglich, mindestens zwei Stunden lang muss das Wahllokal an diesem Tag geöffnet haben.

Am offiziellen Wahltag, dem 19. Jänner 2025, öffnet burgenlandweit das erste Wahllokal bereits um 6.45 Uhr - nämlich in Bad Sauerbrunn. 20 weitere Wahllokale können ab 7 Uhr betreten werden. Den spätesten Wahlbeginn wird es mit 9.30 Uhr in Salmannsdorf und in Strem geben.

Um 10 Uhr schließen bereits wieder 15 Wahllokale in den Bezirken Oberwart und Güssing. Am längsten, nämlich bis 16 Uhr, haben die Wahllokale in Rust, St. Georgen, Kleinhöflein, Eisenstadt, Neufeld an der Leitha, Donnerskirchen, Mattersburg und Walbersdorf geöffnet.

Wann genau das Wahllokal in Ihrer Gemeinde geöffnet hat, können Sie hier hier nachlesen: https://wahl.bgld.gv.at/lt

Trainieren für die Wahl

Jeder Wahlberechtigte bekommt bis spätestens Mittwoch, 8. Jänner, einen Musterstimmzettel zugestellt. „Damit kann jeder trainieren, wie zu wählen ist“, empfiehlt Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger.

Auch die Versendung der bestellten Wahlkarten ist bereits im Gange. Bis Freitag, 17. Jänner, 14 Uhr, müssen sie am Gemeindeamt rückeingelangt sein. Oder man gibt die verschlossene Wahlkarte am Wahltag im Wahllokal ab.

Der „Quasivorwahltag“ bietet sich an, wenn man die Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt abholt und dort auch gleich von seinem Wahlrecht Gebrauch macht. Die Gemeinden müssen dafür einen Platz zur Verfügung stellen, an dem man unbeobachtet wählen kann.

Mindestens eines, maximal fünf Kreuze

Bis zu fünf Kreuze kann man am Stimmzettel platzieren: eines für die Partei, eines für eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten auf der Landeswahlliste, drei für Vorzugsstimmen für Kandidaten auf der Kreiswahlliste.

Schon mit einem einzigen Kreuzerl ist der Stimmzettel gültig - wenn man dieses beim Namen eines Kandidaten macht, wird die Stimme auch für dessen Partei gezählt. Wichtig zu wissen: Vorzugsstimme schlägt Parteistimme! Macht man sein Kreuzerl bei der Partei X und bei einem Kandidaten der Partei Y, so wird die Stimme für die Partei Y gezählt.

Kreuzt man hingegen Kandidaten unterschiedlicher Parteien an, so ist der Stimmzettel ungültig. „Der Wählerwille muss klar zum Ausdruck kommen“, sagt Bernhard Ozlsberger.

Erste Hochrechnung, wenn die Wahllokale schließen

Eine erste Hochrechnung wird für den 19. Jänner um 16 Uhr erwartet, wenn alle Wahllokale geschlossen haben. Bei Schlechtwetter besteht die Möglichkeit, dass einzelne Wahllokale länger geöffnet haben, wie es an dem vom Unwetter geprägten 9. Juni 2024 bei der Europawahl der Fall gewesen ist.

„Mit der Hochrechnung wird es ein vorläufiges Bild geben, es wird aber noch nicht feststehen, wer in den Landtag kommt“, kündigt der Landeswahlleiter an.

In den Gemeinden werden alle Stimmzettel noch am Wahltag ausgezählt. Das kann, weil das Auszählen der Vorzugsstimmen aufwändig ist, schon einige Stunden lang dauern. Wahlergebnisse werden laufend an die Kreiswahlbehörde übermittelt, die die Wahlakte auf Plausibilität prüft.

Stehen die vorläufigen Kreiswahlergebnisse fest, so werden diese an die Landeswahlbehörde übermittelt, die das vorläufige Landeswahlergebnis ermittelt.

Welche Partei bekommt wie viele Mandate?

Spannend wird es, wenn berechnet wird, wie viele Mandate jede Partei bekommt und an welche Kandidaten diese vergeben werden.

Dieser Berechnungsprozess erfolgt zweistufig - zunächst auf Bezirksebene und danach für die sogenannten Reststimmen auf Landesebene.

Generell gilt: Schafft eine Partei die Vier-Prozent-Hürde nicht, so scheidet sie aus der Mandatsverteilung aus und die für diese Partei abgegebenen Stimmen verfallen.

Die anderen Parteien sind berechtigt, an der Mandatsermittlung teilzunehmen. Dazu muss zunächst für jeden Wahlkreis die „Wahlzahl“ berechnet werden. Diese Berechnung soll am Dienstag, dem 21. Jänner erfolgen. Die Stimmen für die berechtigten Parteien werden zusammengezählt und durch 36 dividiert - das ist die Anzahl der Mandate im Landtag.

Je nachdem, wie oft die Wahlzahl dann in der Parteisumme enthalten ist, werden der Partei Mandate zugeteilt.

Bei der Zuweisung der dabei gewonnenen Mandate an Kandidaten auf Bezirksebene kommt es rein auf die Zahl der Vorzugsstimmen an: Wer die meisten Vorzugsstimmen gesammelt hat, bekommt einen Sitz im Landesparlament. Die Zuordnung von Mandaten zu Kandidaten auf Bezirksebene soll am Mittwoch, 22. Jänner, durchgeführt werden.

Üblicher Weise können nie alle Mandate auf Bezirksebene verteilt werden. Bei der letzten Landtagswahl 2020 blieben 13 Mandate übrig, die im zweiten Ermittlungsverfahren auf die Parteien verteilt wurden.

Auch hier kommen nur wieder Parteien zum Zug, die landesweit mindestens vier Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.

Nach dem d'Hondtschen Verfahren wird ermittelt, wie die Restmandate verteilt werden. Dieser Vorgang inklusive Zuordnung der Mandate zu den Kandidaten auf den Landeswahllisten ist für Montag, 27. Jänner, geplant. Am 31. Jänner soll schließlich das endgültige Wahlergebnis feststehen.

NEOS und Liste Hausverstand auf unterschiedlichen Listenplätzen

Mehrere Möglichkeiten: Wählen einfach leicht gemacht

© BVZ/Kirchmeir

Die vorderen Listenplätze auf den Stimmzetteln sind fix an SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne vergeben. NEOS und Liste Hausverstand befinden sich jedoch je nach Bezirk einmal auf Platz fünf, einmal auf Platz sechs. „Die Listenplätze wurden nach dem Eintreffen der Unterstützungserklärungen bei der Kreiswahlbehörde vergeben“, erklärt Bernhard Ozlsberger.

In den Bezirken Neusiedl, Güssing und Jennersdorf war die Liste Hausverstand früher dran und sicherte sich den Listenplatz 5, in den anderen Bezirken hatte NEOS die Nase vorn.

Wer den Musterstimmzettel genau studiert, wird bemerken, dass sich auf der Landesliste der Liste Hausverstand am 26. Listenplatz kein Name befindet. „Der Kandidat zog seine Kandidatur nach Einbringung der Landeswahlliste zurück“, informiert dazu der Landeswahlleiter.