40 Asylwerber arbeiten gemeinnützig im Burgenland

Noch keine Verweigerung

Seit dem 1. Juli gilt die verpflichtende gemeinnützige Arbeit: 40 Asylwerberinnen und Asylwerber sind derzeit im Einsatz - zum Großteil in Gemeinden oder in der Baudirektion des Landes.

Von APA

Seit 1. Juli gilt die verpflichtende gemeinnützige Arbeit im Burgenland: 40 Asylwerberinnen und Asylwerber sind derzeit im Einsatz.

Seit 1. Juli gilt die verpflichtende gemeinnützige Arbeit im Burgenland: 40 Asylwerberinnen und Asylwerber sind derzeit im Einsatz.

© Shutterstock, Marko Aliaksandr

Die Regelung, die Asylwerberinnen und Asylwerber im Burgenland zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet, wurde, wie berichtet, vor dem Sommer im Landtag beschlossen. Derzeit wird das von 40 Personen erfüllt, wie es auf APA-Anfrage aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Daniela Winkler heißt. Zweimal verweigert habe bisher niemand. In diesem Fall würde den Betroffenen eine Streichung von Grundversorgungsleistungen drohen.

Der Großteil der Asylwerber ist in Gemeinden oder in der Baudirektion des Landes beschäftigt und verrichtet dort Hilfstätigkeiten. Theoretisch würden 82 Personen in die Regelung fallen. Nicht alle können aber tatsächlich für gemeinnützige Tätigkeiten herangezogen werden, weil sie etwa Betreuungspflichten haben oder Kurse absolvieren. Bei der Ankündigung der Maßnahme im vergangenen Juni war das Land noch von rund 130 Betroffenen ausgegangen.

Mit der verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit sollen die Asylwerber einen Beitrag zur Gesellschaft leisten und in einer geregelten Tagesstruktur „Halt und Sinn in einer Phase der Unsicherheit“ finden, hatte Winkler bei der Einführung erklärt. Wer zweimal dazu aufgefordert wird und sich ohne triftigen Grund weigert, soll mehr oder weniger aus der Grundversorgung fallen und nur noch die notwendigste Versorgung bekommen.

Obergrenze von 330 Asylwerbern nicht erreicht

Angedacht wäre, dass Verweigerer statt einer Wohnung nur noch einen Schlafplatz erhalten. Betreuung, Verpflegungsgeld und Krankenversicherung würden wegfallen, eine Verpflegung und eine medizinische Basisversorgung aber weiter erfolgen. Für derartige Schritte habe es jedoch noch keinen Anlass gegeben, hieß es. Auch die Obergrenze von 330 Personen pro Jahr in der burgenländischen Grundversorgung wurde bisher nicht erreicht.