197.000 € zu Unrecht bezogen? Freispruch für Flüchtling

Prozess um Sozialbetrug

Weil er verschwiegen hatte, dass er auch türkischer Staatsbürger ist, stand ein 63-jähriger Flüchtling aus Syrien in Eisenstadt vor Gericht. Vorgeworfen wurde ihm, 197.340 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht bezogen zu haben.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 63-jährige Angeklagte gab zu, neben seiner syrischen auch eine türkische Staatsbürgerschaft zu besitzen.

Der 63-jährige Angeklagte gab zu, neben seiner syrischen auch eine türkische Staatsbürgerschaft zu besitzen.

© BVZ/Kirchmeir

Der Prozess gegen den 2013 mit seiner Familie nach Österreich eingereisten Mann hatte bereits im November 2024 begonnen. Damals hatte der Angeklagte ausführlich zu seiner Herkunft und Flucht ausgesagt.

Vor mehr als einem Jahr war der Prozess vertagt worden. Am 16. Dezember 2025 stand der Flüchtling neuerlich vor Gericht. „Es wird ihm vorgeworfen, dass er Asyl erschlich, um an Sozialleistungen heranzukommen“, sagte die Verteidigerin. Der Lebensmittelpunkt ihres Mandanten sei aber immer in Syrien gewesen, wo er auch beim Militär gedient habe.

„Als Sie den Antrag auf Mindestsicherung stellten: Wussten Sie da, dass man als syrischer Staatsbürger Leistungen bekommt, die man als türkischer Staatsbürger nicht bekommt?“, fragte die Richterin. „Nein, das wusste ich nicht“, sagte der Angeklagte. „Ich wurde dazu nicht befragt und auch nicht belehrt.“

„Durch den gültigen Asylbescheid war für mich die Staatsbürgerschaft nachgewiesen“, erklärte eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, warum für sie die Staatenzugehörigkeit bei der Antragstellung auf Mindestsicherung kein Thema gewesen sei.

Keine Prüfung, ob Asylbescheid auf korrekten Angaben beruht

Grundsätzlich hänge der Bezug der Mindestsicherung vom Aufenthaltstitel und nicht von der Nationalität ab. „Subsidiär Schutzberechtigte bekommen keine Mindestsicherung?“, fragte der Staatsanwalt. „Richtig“, bestätigte die BH-Mitarbeiterin. „Wir haben keine Möglichkeit zu prüfen, ob ein Asylbescheid auf korrekten Angaben beruht“, fügte sie noch hinzu.

Der Asylstatus war dem Angeklagten aberkannt worden, als die Behörde Kenntnis erlangte, dass dieser auch über die türkische Staatsbürgerschaft verfügt. „Dagegen erhob er Beschwerde, das ist vor dem Asylgericht anhängig“, berichtete die Verteidigerin. „Er hat den Status des susidiär Schutzberechtigten.“

Staatsanwalt ging von widerrechtlicher Erlangung des Asyls aus

„Ich sehe eine widerrechtliche Erlangung des Asylbescheides“, sagte der Staatsanwalt. „Sie waren von Syrien in die Türkei geflüchtet.“

„Wir hatten dort keine Möglichkeit, weiterzukommen. Wir fanden einen Schlepper...“, sagte der Angeklagte.

„Er kam nach Österreich, da war er 52 Jahre alt“, berichtete die Verteidigerin. Ihr Mandant habe es damals schwer gehabt, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dennoch sei er immer wieder einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen. „Er hatte nicht den Vorsatz, Asyl zu bekommen, um an die Mindestsicherung heranzukommen“, betonte sie.

Angeklagter: „Ich bin ein aufrichtiger Mensch“

„Ich habe niemanden hineingelegt, bin ein aufrichtiger Mensch“, sagte abschließend der Angeklagte.

Die Richterin sprach den Angeklagten von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. „Wenn das Gericht Zweifel hat, ob der Vorsatz gegeben ist, muss ich Sie freisprechen“, sagte sie. Entscheidend sei gewesen, dass der 63-Jährige seinen Lebensmittelpunkt in Syrien gehabt habe.