Handwerkerbonus 2024: Heuer noch bis zu 500 Euro mehr sichern

Renovierung/Sanierung

Wer noch heuer Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten durchführen lässt, kann vom Handwerkerbonus besonders profitieren. Die maximale Förderhöhe sinkt 2025 von 2.000 auf 1.500 Euro. Was konkret gefördert wird, wie man den Handwerkerbonus des Bundes beantragt und was man sonst noch wissen muss, erklärt die BVZ in dieser Frage-Antwort-Strecke.

Von Von Norbert Oberndorfer

Handwerkerbonus: Zuletzt wurden allein in einer Woche drei Millionen Euro an Konsumentinnen und Konsumenten überwiesen.

Handwerkerbonus: Zuletzt wurden allein in einer Woche drei Millionen Euro an Konsumentinnen und Konsumenten überwiesen.

© Unsplash/Annie Gray

Der Handwerkerbonus kann seit dem 15. Juli 2024 online beantragt werden. Die Förderstelle des Bundes zahlt laufend Förderungen aus. Zuletzt wurden allein in einer Woche drei Millionen Euro an Konsumentinnen und Konsumenten überwiesen. Insgesamt stehen für heuer und nächstes Jahr 300 Millionen Euro für den Bonus zur Verfügung. Der Fördertopf ist dabei noch lange nicht ausgeschöpft.

Was wird gefördert?

Der Handwerkerbonus fördert eine breite Palette an Arbeitsleistungen, die von Handwerkern im privaten Wohn- und Lebensbereich erbracht werden. Dazu gehören Sanierungen, Renovierungen, die Errichtung von Aus- und Zubauten von Wohnraum sowie Arbeitsleistungen zur Beseitigung von Hochwasser- bzw. Sturmschäden. Gefördert werden 20 Prozent der Netto-Arbeitskosten mit einer maximalen Förderhöhe von 2.000 Euro (2024) bzw. 1.500 Euro (2025). Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden, mit einer Mindestförderung von 50 Euro bei Arbeitskosten von mindestens 250 Euro.

Wie beantragt man den Bonus?

Alle Details zum Handwerkerbonus finden sich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at. Dort kann man den Bonus beantragen. Neu seit Mitte September ist, dass nunmehr auch Teilrechnungen sowie „Bar“-Rechnungen von Unternehmen akzeptiert werden, die nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen.

Was wird benötigt?

Um den Bonus zu beantragen, benötigt man eine Rechnung von einem befugten Unternehmen, das die Arbeitsleistungen erbracht hat. Die Rechnung muss die Netto-Arbeitskosten ausweisen, die gefördert werden sollen.

Wer wird gefördert?

Antragsteller müssen volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich sein und die Wohneinheit, an der die Arbeitsleistungen durchgeführt werden, für private Wohnzwecke nutzen.

Für die Unternehmen soll der Handwerkerbonus einen zusätzlichen Auftrags-Schub bringen und auch den Konsumenten Geld sparen.