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Kettensäge gezückt: Freispruch für Ziegenhalterin
Streit mit Nachbarn
Aus Sorge um einen Weinstock schimpften Südburgenländer über ihre Nachbarin. Die Ziegenhalterin holte im Juni ihre Motorsäge und stand jetzt vor Gericht.
Die Angeklagte bestritt, ihre Nachbarn mit der Motorsäge bedroht zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Täglich treibt eine Tierfreundin ihre acht Ziegen von ihrem Haus auf die Weide und am Abend wieder zurück. Der Weg führt am Haus der Nachbarn vorbei. Seit Jahren gibt es mit diesen Streit wegen der Ziegen.
Weil dieser Streit am 7. Juni 2025 eskalierte, musste die Ziegenhalterin am Freitag, 26. September 2025, aufs Landesgericht Eisenstadt. Sie soll mit einer Kettensäge in der Hand gedroht haben: „Das nächste Mal seid ihr dran!“
Die 57-jährige Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und berichtete, dass ihre Nachbarn immer wieder versuchen würden, die Ziegen zu erschrecken, wenn sie mit den Tieren an deren Haus vorbeigehe.
Nachbarn fürchten um Weinstock
Gegenüber dem Haus der Nachbarn befindet sich deren Obstgarten mit einem Weinstock. Dieser stehe möglicherweise gar nicht auf Privatgrund, sondern auf einer Liegenschaft der Gemeinde, meinte die Angeklagte. Jedenfalls fürchten die Nachbarn, dass die Ziegen den Weinstock anknabbern könnten.
„Die Ziegen haben ihnen keinen Schaden verursacht“, sagte die Angeklagte. Meistens stelle sie einen mobilen Zaun um den Weinstock, wenn sie mit den Ziegen vorbeigehe. Aber nicht immer. So auch nicht am Abend des 7. Juni.
„An diesem Tag war der Weinstock vom Hagel total zerfleddert“, berichtete die Ziegenhalterin vor Gericht. „Anscheinend hat eine Ziege die letzte Kurve geschnitten und den Weinstock angefressen, wo keine Blätter mehr drauf waren“, erzählte sie weiter.
Vom Nachbarhaus kamen Schreie. Sie habe Mühe gehabt, die Ziegen zu beruhigen, so die Angeklagte. Sie brachte die Tiere in den Stall.
„Und dann?“, fragte die Richterin.
„Dann war ich sauer auf den Weinstock!“
„Dann war ich sauer auf den Weinstock!“, sagte die Angeklagte. „Ich schnappte die Akkusäge, ging raus, stellte mich vor den Weinstock, ließ die Säge laufen, solange, bis die Nachbarn zum Fenster kamen. Ich deutete einen waagrechten Schnitt an.“
Dann habe sie die Säge abgedreht und zu den Nachbarn gesagt: „Wenn ihr keine Ruhe gebt, schneide ich euch den Weinstock um.“
Eine Stunde später sei die Polizei bei ihr gewesen.
„Sinngemäß sollen Sie gesagt haben: Die Nachbarn würden als nächstes drankommen“, hielt ihr die Richterin vor.
„Nein. Absolut nein“, antwortete die Angeklagte.
„Ich sah, wie die Ziegen an meinen Traubene knabbern“
„Ich sah, wie die Ziegen an meinen Trauben knabbern“, behaupetete der 87-jährige Nachbar. Bei der Polizei hatte er angegeben, die Ziegenhalterin habe „gefährliche Worte“ benützt. Vor Gericht glaubte er sich nun erinnern zu können, dass sie gedroht habe: „Jetzt schneide ich den Weinstock um und das nächste Mal seid ihr dran!“
„Sie brüllte und schrie, was wir für Leute sind. Sie darf das abschneiden und das nächste Mal sind wir dran“, sagte seine 75-jährige Gattin. „Das verstand ich als Drohung.“
Im Haus der Ziegenhalterin würden sich Waffen befinden, deshalb fürchte man sich, sagte die Nachbarin. „Woher wissen Sie das?“, wunderte sich die Richterin. „Weil ihr Mann Jäger ist“, sagte die Nachbarin.
Nachbarn haben keinen Schaden erllitten
„Jetzt passt es wieder“, berichtete sie. „Wenn sie die Ziegen nicht in unser Grundstück hineinlässt, ist es mir egal.“ Einen Schaden hätten sie nicht erlitten, so die Nachbarin.
„Man sieht, dass es den Zeugen darum geht, meiner Mandantin etwas auszuwischen“, bemerkte abschließend der Verteidiger.
Die Richterin sprach die Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei. Die Aussage des Nachbarn habe sie als unglaubwürdig empfunden, so die Richterin, weil dieser bei der Polizei keine Drohung angegeben hatte. Nur seine Frau habe von den bedrohlichen Worten berichtet. „So steht Aussage gegen Aussage“, sagte die Richterin. Im Zweifel sei ein Freispruch zu fällen gewesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.