„Je jünger, desto besser“: Kinderporno-Besitz brachte Mann vor Gericht

Südburgenländer angeklagt

Wegen 112 Missbrauchsdarstellungen von Kindern stand ein junger Südburgenländer vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte kam in den Genuss einer Diversion.

Der Angeklagte kam in den Genuss einer Diversion.

© BVZ/Kirchmeir

Am Dienstag musste sich der Südburgenländer wegen der pornografischen Darstellung Minderjähriger und des Besitzes sexualbezogenen Missbrauchsmaterials vor Gericht verantworten.

Er hatte 2019 in einer WhatsApp-Gruppe illegale Bilder zugeschickt bekommen und selbst verschickt. Bei einer Hausdurchsuchung im Vorjahr wurden am Handy des Angeklagten 112 einschlägige Missbrauchsdarstellungen von Kindern gefunden.

Der Angeklagte habe sein Interesse an solchen Bildern mit Äußerungen wie „Je jünger, desto besser“ zum Ausdruck gebracht, hielt der Staatsanwalt dem jungen Mann vor.

In Lebenskrise geschlittert

Dieser schilderte eine persönliche Lebenskrise im Jahr 2019: Als er einmal von der Arbeit früher heimgekommen sei, habe er seine Freundin, mit der er seit acht Jahren zusammengewesen war, „mit einem anderen erwischt“.

Die Trennung habe ihn in ein Loch gestürzt, er habe seinen Frust mit Alkohol ertränkt und sich in die virtuelle Welt gerettet, teilte er schluchzend und stockend dem Gericht mit. „Wir spielten Computerspiele und hatten eine WhatsApp-Gruppe. So werde ich zu diesen Leuten gekommen sein“, meinte er. Die Gruppenmitglieder hätten Dateien geteilt - „von lustigen Videos bis hin zu diesen Sachen“, sagte der Angeklagte und meinte die Kindesmissbrauchsdarstellungen.

Angeklagter: „So etwas sollte nicht sein“

Wenn er nicht schlafen konnte, habe er sich „diese Sachen...“, stammelte der Angeklagte, ohne den Satz zu vollenden. Er bereue das zutiefst, kommentierte er seine Äußerung „Je jünger, desto besser“: „So etwas gehört nicht geschrieben, so etwas sollte nicht sein“, sagte er immer lauter schluchzend.

„Sie müssen schon realisiert haben, dass es sehr junge Mädchen sind“, hielt ihm die Richterin vor. „Ich hätte es wissen müssen“, gab der Angeklagte zu.

Jetzt muss er 3.000 Euro Geldbuße bezahlen

Da die Tathandlungen bereits 2019 stattgefunden hatten und es nicht auf allen Bildern klar erkennbar sei, dass die Opfer unmündige Minderjährige sind, schlug die Richterin „ausnahmsweise“ eine Diversion vor.

Wenn der Angeklagte 3.000 Euro Geldbuße und 150 Euro Gerichtskosten bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Schluchzend stimmte der junge Mann zu und auch die Staatsanwältin war einverstanden.