Verordnung zur Bekämpfung der Rebzikade im Burgenland beschlossen

Weinbau

Weinstöcke mit Goldgelber Vergilbungskrankheit müssen gerodet werden.

Von BVZ Redaktion/APA

Die Rebzikade und die mit ihr verbundene „Goldgelbe Vergilbung" bereitet dem Weinbau Sorgenfalten. Nun wurde eine neue Verordnung zu ihrer Bekämpfung beschlossen.

Die Rebzikade und die mit ihr verbundene „Goldgelbe Vergilbung" bereitet dem Weinbau Sorgenfalten. Nun wurde eine neue Verordnung zu ihrer Bekämpfung beschlossen.

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Die burgenländische Landesregierung hat am Donnerstag eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der von ihr übertragenen Goldgelben Vergilbungskrankheit beschlossen. Diese sieht wie angekündigt vor, dass befallene Stöcke in bewirtschafteten Weingärten entfernt werden müssen. Das Gebiet rundherum wird in drei Bereiche unterteilt: die Befalls- und die Sicherheitszone sowie das Verbreitungsgebiet.

Die Befallszone erstreckt sich in einem Radius von 500 Metern um die betroffenen Stellen. Dort müssen jedenfalls symptomatische Rebstöcke gerodet werden, bei einem besonders starken Befall möglicherweise aber auch benachbarte Pflanzen. In einem Umkreis von 2.500 Metern rund um die Befallszone wird die Sicherheitszone eingerichtet und als Verbreitungsgebiet gilt das gesamte Burgenland. Die konkreten Maßnahmen werden für jeden Fall einzeln geprüft und festgelegt.

Verordnung zur Bekämpfung der Rebzikade im Burgenland beschlossen

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Landesstrategie wird künftig jährlich aktualisiert

In der Verordnung ist auch eine Landesstrategie verankert, die künftig jährlich aktualisiert werden soll. Wichtig sei, Befallsherde frühzeitig zu erkennen, regionale Risikoprofile zu erstellen und optimale Zeitfenster für Bekämpfungsmaßnahmen zu definieren, betonte Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.

In frühen Larvenstadien sollen pflanzenstärkende und repellente Maßnahmen im Vordergrund stehen, in späteren Stadien sollen gezielte Insektizidanwendungen entsprechend dem Zonensystem zum Einsatz kommen. Für den konventionellen und den biologischen Weinbau sind dafür jeweils geeignete Pflanzenschutzmittel definiert. Für Weinhecken und Weinlauben ist der Einsatz von Klebefallen auch im Privatbereich vorgesehen.

Nicht bewirtschaftete und brachliegende Weingärten müssen seit der Novelle des Weinbaugesetzes im vergangenen Dezember verpflichtend gerodet werden. Das soll verhindern, dass sich der Schädling dort unbemerkt und ungestört ausbreiten kann.