So will das Land der Rebzikade das Leben schwer machen

Weingesetz wird geändert

Ein strenges Maßnahmenpaket gegen die Verbreitung des Schädlings wird nächste Woche beschlossen: Unbewirtschaftete Weingärten können künftig gerodet werden. Wer weder erntet noch schneidet, riskiert Strafen von bis zu 6.000 Euro.

Von Wolfgang Millendorfer

Gemeinsam gegen die Rebzikade: Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (M.), Weinbauverbands-Präsident Andreas Liegenfeld (r.) und SPÖ-Agrarsprecher Gerhard Bachmann (l.).

Gemeinsam gegen die Rebzikade: Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (M.), Weinbauverbands-Präsident Andreas Liegenfeld (r.) und SPÖ-Agrarsprecher Gerhard Bachmann (l.).

© Wolfgang Millendorfer

In vernachlässigten Weingärten fühlt sie sich besonders wohl, die Amerikanische Rebzikade, und in der Steiermark hat der kleine Schädling schon großen Schaden angerichtet. Die Maßnahmen werden, wie die BVZ bereits berichtete, nun im Land umgesetzt. Auf das Paket und die Anpassungen im burgenländischen Weinbaugesetz hat man sich „in Rekordzeit“ geeinigt, denn gegen die Rebzikade hilft nur „ein entschlossenes Vorgehen“, wurde bei der Präsentation unterstrichen.

Genau kontrolliert wird seitens der Bezirkshauptmannschaften schon jetzt, vor allem in gefährdeten Gebieten wie am Eisenberg, am Csaterberg, rund um Deutschkreutz oder Lutzmannsburg – und ab 2026 gibt es Strafen: 6.000 Euro pro Hektar können sie betragen. Das sei ein klarer Anreiz, Pflegearbeiten nicht zu vernachlässigen, zumal die Rodungskosten mit bis zu 4.000 Euro pro Hektar deutlich darunter liegen.

So will das Land der Rebzikade das Leben schwer machen

© AGES

Die Novelle des Weinbaubesetzes präsentierten Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner, Weinbauverbands-Präsident Andreas Liegenfeld und SPÖ-Agrarsprecher Gerhard Bachmann gemeinsam in Eisenstadt. „Eigentum berechtigt nicht nur, es verpflichtet auch“, betonte Haider-Wallner. Vererbte Weingärten, die nicht mehr gepflegt werden, oder auch aufgelassene, die sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr rechnen, können nämlich zu regelrechten Brutstätten werden.

Wie die Rebzikade tickt, das erklärte Haider-Wallner ebenfalls: Sie ist nur ein kleines Insekt, kann aber bis zu 40 Kilometer weit fliegen. Ist ein Weingarten befallen, sind also die Nachbarn in einem großen Radius ebenfalls gefährdet. Das strenge, koordinierte Vorgehen erklärst sich auch aus einem weiteren Grund: Die Goldgelbe Vergilbungskrankheit, die von der Rebzikade übertragen wird, kann nicht bekämpft werden - ist ein Rebstock befallen, kann er nur mehr gerodet werden.

Und deshalb geht man vor allem gegen verlassene Weingärten vor, wie Andreas Liegenfeld und Gerhard Bachmann bei der Pressekonferenz ergänzten: Weil man den Befall dort nicht schnell genug mitbekommt, und die Verbreitung munter fortschreitet. Als Warnsignale gelten Blattverfärbungen (rot bei Rotweinsorten, gelb bei Weißwein); eine Info-Offensive soll private Gartenbesitzer ebenfalls für die Rebzikade sensibilisieren.

So will das Land der Rebzikade das Leben schwer machen

© Wolfgang Millendorfer

Sie hätte „durchaus das Potenzial, zur zweiten Reblaus zu werden“, wird seitens des Landes gewarnt. Diese hatte es im 19. Jahrhundert bekanntlich geschafft, den kompletten Weinbau zum Erliegen zu bringen; das könne man sich heute nicht mehr leisten. Daher appelliert Liegenfeld auch an alle, die Angelegenheit ernst zu nehmen. Was die unbewirtschafteten Weingärten betrifft, geht Liegenfeld von rund 500 Hektar aus, die im Land zu Roden wären.

Mit der Novelle, die in einer Woche im Landtag beschlossen wird und ab Jänner gilt, können Rodungen behördlich angeordnet werden. Es gelte nämlich, die produzierenden Betriebe zu schützen, und da eine direkte Bekämpfung des Erregers eben nicht möglich ist, muss „lückenlos vorgegangen“ werden – wie einst gegen die Reblaus, die man auch in die Schranken gewiesen hat.