Seit 1. Oktober 2026 ist der Ehemann der Steinbrunner Amtsfrau bei der Gemeinde beschäftigt. Für die ÖVP hat das eine "ethisch-moralische Dimension".
Frontal-Crash: Lenker wird nicht untergebracht
Keine Gefahr mehr?
Am 22. Juni 2024 verursachte ein 66-jähriger Lenker auf der B50 einen Verkehrsunfall. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Unterbringung, weil sie davon ausging, dass der Lenker einen „erweiterten Suizid“ begehen wollte.
Der "Betroffene", wie er im Unterbringungsverfahren genannt wird, bezeichnete sich selbst als nicht krank.
© BVZ/Kirchmeir
Am 31. Jänner 2025 drehte sich im Saal 7 des Landesgerichts Eisenstadt alles um einen Verkehrsunfall, der sich am 22. Juni 2024 auf der B50 nahe St. Georgen ereignet hatte. Ein 66-jähriger Pensionist war an diesem Tag mit seinem Auto frontal gegen ein entgegenkommendes Fahrzeug geprallt.
Der 66-Jährige und die beiden Männer, die im entgegenkommenden Auto saßen, wurden damals verletzt. Weil sich der 66-Jährige im Spital merkwürdig verhielt und auf die Frage einer Krankenschwester, ob er absichtlich in den Gegenverkehr gefahren sei, mit „ja“ antwortete, wurde er vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Auch hatte der Pensionist an der Unfallstelle laut Zeugen geäußert, er sei „ein böser Mensch“.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der wegen seiner Schulden unter massivem Druck stehende Pensionist am 22. Juni des Vorjahres den Entschluss gefasst habe, „dass er sich das Leben nehmen will“, so der Staatsanwalt. „Er wählte dazu den erweiterten Suizid. Zum Glück war es nur ein Versuch“, führte der Staatsanwalt weiter aus.
Zu Beginn sei sogar wegen versuchten Mordes ermittelt worden. Davon kam die Anklagebehörde jedoch ab, als ein Sachverständigengutachten ergab, dass die Kollisionsgeschwindigkeit der Autos bei dem Zusammenprall jeweils zwischen 30 und 40 km/h lag.
Es muss also nicht nur der in Richtung Neusiedl fahrende Lenker voll in die Bremse gestiegen sein, auch der Pensionist muss seine Geschwindigkeit verringert haben.
„Offensichtlich ging er vom Gas oder bremste“, so der Staatsanwalt. „Hat er einen Rückzieher gemacht, hat er Angst bekommen?“, überlegte er. Der Mordvorwurf war jedenfalls vom Tisch.
Jedoch habe der 66-Jährige in Kauf genommen, jemanden zu verletzen. Der Staatsanwalt beantragte die Unterbringung des Pensionisten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
„Er wollte niemanden umbringen“, erwiderte der Anwalt des Pensionisten. Dieser habe zwischenzeitlich seinen Führerschein abgegeben und werde kein Auto mehr lenken.
„Ich wollte meine Schwester anrufen, habe nach dem Handy gegriffen und da hat es schon gekracht“, berichtete der 66-Jährige, der in diesem Verfahren als „Betroffener“ bezeichnet wurde. Er habe damals „sieben oder acht Nächte lang“ aus Sorge um seine finanzielle Situation nicht geschlafen gehabt.
2023 war der Mann in psychiatrischer Behandlung gewesen und war vier Wochen lang wegen seiner psychischen Probleme stationär behandelt worden. Später habe er dann die ihm verschriebenen Tabletten abgesetzt, so der 66-Jährige.
150.000 Euro Schulden muss der Pensionist abstottern. Monatlich zahlt er 1.000 Euro zurück. „Sicher belastet mich das“, gab er zu. 20 Jahre lang müsste er noch zahlen. An Selbstmord habe er aber nie gedacht.
Dass er nach dem Unfall im Spital zugegeben habe, die Kollision absichtlich verursacht zu haben, daran könne er sich nicht mehr erinnern.
„Haben Sie das Gefühl, Sie brauchen Hilfe?“, fragte die Richterin.
„Nein“, antwortete der Pensionist.
„Brauchen Sie Medikamente?“, fragte die Richterin.
„Nein“, antwortete der Pensionist. Er sei „in keiner Form krank“.
„Ich sagte noch, was tut der?“, erinnerte sich der 34-jährige Lenker jenes Autos, mit dem der Pensionist damals kollidiert war. „Da war er schon auf meiner Fahrbahn. Ich machte eine Vollbremsung, konnte nicht mehr ausweichen, wir kollidierten frontal“, so der 34-Jährige.
Er hatte eine Platzwunde auf der Stirn und eine Rippenprellung erlitten, der 41-jährige Beifahrer musste mit gebrochenem Brustbein und Prellungen ins Spital. Der Unfallverursacher kam mit vier Rippenbrüchen vergleichsweise glimpflich davon.
Der 34-Jährige gab an, er habe den Eindruck gehabt, dass der Unfallgegner bewusst auf die andere Fahrspur gelenkt habe.
„Ich hörte den Kollegen fluchen, die Reifen quietschten und ich sah das Auto auf uns zukommen“, berichtete der Beifahrer. Die Leiter, die der Pensionist auf seinem Auto transportiert hatte, prallte gegen die Windschutzscheibe des entgegenkommenden Autos. „Die Scheibe sprang, die Leiter lag dann in der Sutt'n“, so der Beifahrer.
„Suppe?“, fragte die Richterin. „Im Straßengraben“, stellte der Zeuge klar. Er habe den Unfallverursacher „geschimpft“, dieser habe nicht geantwortet.
„Er lief herum wie ein aufgescheuchtes Hendl“, schilderte jener 55-jährige Lenker den Unfallverursacher, der unmittelbar hinter dem 34-Jährigen gefahren war und als Erster zur Unfallstelle gekommen war.
Kurz zuvor habe er noch zu seiner Gattin und dem Kollegen, der auch im Auto saß, gesagt: „So, jetzt tuscht's!“ Der aus Richtung Neusiedl Fahrende sei frontal auf den vor ihm Fahrenden zugefahren. „Es waren nur Augenblicke und der vor mir hatte gar keine Chance“, so der Zeuge.
Eine Krankenschwester, die den Pensionisten nach dem Unfall im Spital versorgt hatte, sprach von dessen „ungewöhnlichem und auffälligem Verhalten“. „Er war sehr ruhig“, berichtete die Krankenschwester. Der Mann habe weder Angst noch Aufregung gezeigt, das sei ihr „komisch“ vorgekommen.
„Ich fragte: Sind Sie absichtlich auf die andere Seite gefahren? Er nickte“, so die Krankenschwester vor Gericht. Sie habe dann noch einmal nachgefragt und er habe die Frage mit „ja“ bestätigt. Das habe auch eine Ärztin gehört.
Da der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten zu dem Schluss kam, dass von dem Pensionisten aktuell keine Gefährdung ausgehe und dieser auch nicht unter akuten psychischen Problemen leide, wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Betroffenen in einer Einrichtung vom Schöffensenat abgewiesen. Jedoch bestätigte der Sachverständige, dass der Pensionist zum Zeitpunkt des Unfalls nicht zurechnungsfähig gewesen war.
Das Urteil ist rechtskräftig.