Eine Verlängerung der Seesperre ist möglich

Erstellt am 09. April 2020 | 04:34
Lesezeit: 4 Min
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr
Seebad Illmitz Sperre Corona Symbolbild
So wie alle Strandbäder rund um den Neusiedler See ist auch das Seebad Illmitz gesperrt. Foto: Privat
Foto: Privat
Werbung
Dass die Hütten und die Campingplätze gesperrt wurden, sorgte auf allen Seiten des Neusiedler Sees für Unverständnis.

Im Rahmen der Aktion „Frag die BVZ“ erreichten uns einige Anfragen rund um das Betretungsverbot der Campingplätze, Seebäder, Hafenanlagen und Seehütten. Die BVZ hat bei den zuständigen Landesorganisationen nachgefragt.

Bereits Mitte März erfolgte eine Schließung der Camping- und Mobilheimplätze auf Verordnung der Landesregierung. Begründet wurde dies mit den Konsequenzen möglicher Corona-Fälle in diesen Einrichtungen: „Gäbe es keine Schließungen und dann einen erkrankten Gast, so wäre der bleibende Schaden sicher bei Weitem höher“, heißt es in der Antwort auf eine BVZ-Anfrage bei Tourismus Burgenland Geschäftsführer Hannes Anton. Vergangene Woche wurde zudem auch das Betreten von Seehütten und das Einlassen von Booten durch die Landesregierung untersagt.

Diese Maßnahmen sorgten in Seglerkreisen und bei Hüttenbesitzern für heftige Diskussionen, zumal eine Zuwiderhandlung gemäß des COVID-19-Maßnahmengesetzes als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro geahndet wird. Auslöser für die Verordnung war ein Besucheransturm am letzten Märzwochenende im Strandbad Podersdorf, worauf dieses nach einem Polizeieinsatz von der Gemeinde gesperrt wurde.

„Im Normalfall freuen wir uns über viele Besucher. In dieser Situation kann ich einen Besucheransturm gegenüber der Bevölkerung aber nicht verantworten“

Bürgermeisterin Michaela Wohlfart musste sich daraufhin wüste Beschimpfungen gefallen lassen. „Im Normalfall freuen wir uns über viele Besucher. In dieser Situation kann ich einen Besucheransturm gegenüber der Bevölkerung aber nicht verantworten“, sagt sie. Nun gilt laut Verordnung des Landes seit 3. April für alle Seebäder in Burgenland ein Betretungsverbot, das Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf so begründet: „Besonders im Freizeitverhalten kommt der Eindämmung von Neuerkrankungen höchste Priorität zu. Dabei ist die Osterwoche entscheidend für einen Rückgang der Neuinfizierten und in weiterer Folge für eine schrittweise Rückkehr in die Normalität.“ Ein Abstand von mindestens einem Meter wäre bei verstärkten Besucheraufkommen rund um Seen sowie dem Start der Segelsaison nicht einzuhalten gewesen.

Für Segler, Kiter und Surfer heißt es also ebenfalls abwarten. Selbst das Einwassern von Booten ist derzeit nicht erlaubt. Das Verbot der Ausübung des Wassersports wird vonseiten des Landes vor allem mit einer möglichen Verletzungsgefahr argumentiert: „Die Inbetriebnahme von Booten löst vielfach Rettungseinsätze aus. In diesen Fällen wären dringend benötigte Einsatzkräfte für „Freizeitunfälle“ gebunden. Zudem ist in Rettungssituationen der notwendige Abstand schwer einzuhalten, sodass auch eine Gefährdung der Rettungskräfte durch Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann“, heißt es aus dem Büro von Landesrätin Eisenkopf.

Besonders verärgert über die neue Verordnung zeigen sich Seehütten-Besitzer. Anna Steiger spricht dabei für die „Interessensgemeinschaft der Hüttenbesitzer Rust“ (IGDH) ihre Bedenken aus: „Vorangestellt sei natürlich, dass wir alle Maßnahmen unterstützen, die der Eindämmung der Pandemie dienen. Die Sperre verstehen aber viele nicht — es gibt kaum einsamere Orte als eine Seehütte.“

Die Stege seien zwar eng, aber man sehe weit genug, um sich aus dem Weg zu gehen. „Wenn man die Sinnhaftigkeit einer Maßnahme nicht versteht, fällt es einem schwerer, sie zu befolgen.“ Es wirke, als wolle man keine Leute von außerhalb im Ort haben. Im Büro der Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf sieht man das anders. Auf Anfrage der BVZ heißt es, Seehütten seien oft sehr beengt - der kleine Außenbereich ebenso, sodass bei Schönwetter die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden könnten. Außerdem seien Seehütten oft nur über die Wasserfläche erreichbar, wodurch sich bei Krankheitsfällen eine Bergung der Betroffenen schwierig gestalte.

„Je nach Entwicklung der Zahlen der Neuinfizierten wird eine Neubewertung einer allfälligen Verlängerung oder einer Beendigung der Verbote erfolgen.

Das Betretungsverbot von Seebädern, Seehütten, Stegen und Hafenanlagen wurde bis einschließlich 13. April ausgesprochen. Eine Verlängerung über das Osterwochenende hinaus kann aber selbst von Landesrätin Eisenkopf nicht ausgeschlossen werden: „Je nach Entwicklung der Zahlen der Neuinfizierten wird eine Neubewertung einer allfälligen Verlängerung oder einer Beendigung der Verbote erfolgen.“

Ausgenommen von der Sperre sind gewerbliche Tätigkeiten wie etwa das Ausbaggern von Schlamm und Schilf. Zudem bestehe die Möglichkeit, Einzelgenehmigungen anzusuchen. Die Bezirksverwaltungsbehörde könne Ausnahmen des Betretungsverbotes erteilen, etwa wenn ein Eigentümer oder Besitzer der Seehütte dort einen Wohnsitz begründe, heißt es im Büro von Landesrätin Eisenkopf.