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Rätsel um Einbruch: Ehepaar freigesprochen
Fingierte Taten vermutet
Im Februar 2023 und im März 2024 meldete ein Ehepaar Einbruchsdiebstähle in sein Reihenhaus im Bezirk Oberpullendorf. Nach umfangreichen Ermittlungen wurden die Eheleute verdächtigt, die Einbrüche fingiert zu haben.
Das Ehepaar musste wegen Auffälligkeiten bei Einbruchsdiebstählen vor Gericht.
© BVZ/Kirchmeir
„Mir ist völlig klar, dass die Optik eine Katastrophe ist“, sagte die Ehefrau zu Beginn des Prozesstages am 21. Februar 2025. „Das einzige, was wir uns vorwerfen können, ist, dass wir keine Alarmanlage hatten.“
Eine solche hatte ein Kriminalbeamter nämlich nach dem gemeldeten Einbruchsdiebstahl vom 1. Februar 2023 den Eheleuten empfohlen. Und einen Tresor für die wertvollen Münzen, die das Ehepaar angeblich besaß.
Beide Eheleute bekannten sich zum Vorwurf des Versicherungsbetrugs nicht schuldig. 20.000 Euro hatte die Versicherung nach dem Einbruchsdiebstahl im Jahr 2023 bezahlt, weitere rund 20.000 Euro wurden für die neuerliche Tat im Vorjahr beantragt.
Beim ersten Einbruchsdiebstahl seien Polizei und Versicherung noch nicht misstrauisch geworden, berichtete eine Polizistin. „Es sah so aus, als ob ein Fenster von einer professionellen Tätergruppe angebohrt worden war“, schilderte sie den Tatort. Allerdings war der Bohrer schlecht angesetzt worden und die Fensterscheibe war gesprungen und abgesplittert.
Nachträglich kamen der Polizei auch zu diesem Fall Zweifel. Ist eine „Fensterbohrer-Bande“ aktiv, so häufen sich meist die Einbruchsdiebstähle, die mit dieser Methode begangen werden. Im Februar 2023 gab es aber nur den einen Tatort im Bezirk Oberpullendorf.
„Außerdem muss der Einbruch laut den Angaben der Opfer am Tag stattgefunden haben“, erzählte die Kriminalbeamtin. „Man hätte den Menschen sehen müssen, der sich da am Fenster zu schaffen macht.“
Der Fall wurde aber ad acta gelegt. Bis zum März 2024. Am 5. März 2024 meldete das Ehepaar einen neuerlichen Einbruchsdiebstahl. Sie hätten nach mehrtägiger Abwesenheit die Haustüre aufgesperrt und im Vorraum ein Durcheinander wahrgenommen.
„Was total auffällig war: Wertgegenstände vermutet man im Obergeschoß“, so die ermittelnde Polizistin. „Dort war aber alles ordentlich aufgeräumt.“
Wiederum war ein Fenster wenig professionell aufgebohrt worden. „Der Bohrer war schief angesetzt, das Fenster kaputt“, so die Polizistin. Diesmal handelte es sich um ein schmales, längliches Fenster mit Außenrollo - in 1,5 Meter Höhe.
Wie kam der Täter durch die nur 28 Zentimeter hohe Öffnung? „Möglich ist es, dass er sich kopfüber hineinfallen lässt. Dann macht er einen Bauchfleck ins Wasserbecken hinein? Das passt nicht“, meinte die Polizistin. Auch seien nicht die Spuren gefunden worden, „die zu erwarten wären, wenn sich jemand durch das Fenster hineinhievt“.
Am 27. Februar 2024 war die Reihenhaus-Besitzerin frühmorgens nach Vorarlberg gefahren. Einige Stunden später rief eine Nachbarin bei der Polizei an, weil sie in ihrem Garten eine Leiter und einen Hammer gefunden hatte. Die Polizei kontrollierte das Haus der Eheleute und fand nichts Auffälliges.
„Das Gebiet wurde genau bestreift. Da war einfach nichts“, sagte die Polizistin. An der Haustüre wurden Zeichen festgestellt, die man als „Gaunerzinken“ interpretieren könnte. „Man sagt, dass diese Zeichen von Gaunerbanden benützt werden. Das kann aber jeder einzeichnen. Jedes Volksschulkind“, meinte die Polizistin.
„Ich war lange im Kriminalamt und hatte noch nie einen Fall, dass mit Gaunerzinken kommuniziert wurde“, fügte ein Polizeikollege hinzu, der ebenfalls als Zeuge befragt wurde.
Am 5. März erstatteten die Reihenhausbesitzer Anzeige. „Machte es den Eindruck, dass gezielt nach Wertgegenständen gesucht wurde?“, fragte die Staatsanwältin die ermittelnde Kriminalbeamtin.
„In der Küche waren die Laden geöffnet. Im Wohnzimmer waren die Schränke offen, aber es wirkte nicht so, als würde jemand etwas suchen“, schilderte sie den Tatort.
„Wo suchen Täter normalerweise?“, fragte die Staatsanwältin. „Im Obergeschoß“, antwortete die Polizistin. „Da war definitiv nichts.“
Auffällig sei für sie gewesen, dass die Eingangstüre zugesperrt war. „Welcher Täter sperrt die Eingangstüre zu und nimmt den Schlüssel mit?“, fragte sie.
„Zum zweiten Mal wurde ins selbe Objekt einbrochen“, wunderte sich ein ermittelnder Polizist. Noch immer gab es keine Alarmanlage, keinen Tresor. „Trotzdem sollen wieder Wertgegenstände und Münzen in höherer Summe verschwunden sein. Da wird man stutzig“, so der Polizist.
Gleichzeitig sollte die Polizei bei einer Exekution unterstützend tätig werden. Das Ehepaar war mit vier Mieten im Rückstand. „Da verkaufe ich doch ein paar Münzen, um nicht delogiert zu werden“, meinte der Polizist. Bei ihm hätten „die Alarmglocken geläutet“.
„Und dann stießen wir auf die Vorgeschichte“, schilderte er die weiteren Ermittlungen. Das Ehepaar habe zuvor nichts davon erzählt, dass bereits fünfmal in dessen Wohnstätten in Wien und in Vorarlberg eingebrochen worden war.
„Da wurde man misstrauisch?“, fragte die Richterin.
„Es gab Ermittlungen wegen Betrug, Veruntreuung und Unterschlagung. Das war auffällig“, bestätigte der Polizist. Er habe sich die Akten von den früheren Vorfällen schicken lassen und sich den jeweiligen „Modus operandi“ angeschaut. „Wir stießen auf Auffälligkeiten und kamen drauf, dass dieselbe Quittung mehrmals vorgelegt worden war“, so der Kriminalbeamte.
Der einzelne Fall sei nicht auffällig gewesen, hier habe man aber „viele Mosaiksteine“ zusammengelegt.
Auffällig sei für ihn auch gewesen, dass die Einbrecher beim 2024 gemeldeten Diebstahl angeblich eine schwere Kaffeemaschine mitgenommen haben sollen. „Das hatte ich bislang nur einmal, das waren Jugendliche bei einem Sportverein“, so der Polizist. „Eine Kaffeemaschine ist sperrig und schwer - wie ist der Täter damit aus dem Haus hinausgekommen?“
Für die Polizei stand der Verdacht im Raum, das Ehepaar könnte die Einbruchsdiebstähle fingiert haben. Dennoch kam die Richterin zu einem Freispruch für beide Angeklagten. „Beim Ehemann habe ich kein aktives Tun gesehen. Es war nicht klar, was ihm vorgeworfen wird“, so die Richterin.
Auch sei beim ersten Einbruchsdiebstahl 2023 noch niemand misstrauisch geworden und die Versicherung habe gezahlt. Hinsichtlich des Einbruchsdiebstahls im März 2024 erging für die angeklagte Frau ein Zweifelsfreispruch. „Es gibt entlastende und belastende Elemente“, so die Richterin. „Das Gericht war nicht überzeugt, dass sie etwas Strafbares begangen hat.“
Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.