36-Jähriger drohte Ex-Freundin: „Ich versenk‘ dich in der Donau!“

Bezirk Oberwart, Baden

36-Jähriger drohte seiner Ex-Freundin und stand jetzt vor Gericht. Dort bekam er eine zweite Chance.

Von Elisabeth Kirchmeir

Symbolbild

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Unsanft ging bereits nach drei Monaten die Beziehung zwischen einem 36-jährigen Mann aus dem Bezirk Baden und seiner im Bezirk Oberwart lebenden Freundin auseinander.

Am 1. Juli 2022 drohte ihr der Mann: „Ich bring dich um und versenk‘ dich in der Donau in Ungarn oder in der Slowakei, dort findet dich sowieso keiner“.

Bei einem Treffen zwei Tage später soll der 36-Jährige seiner Ex-Freundin einen Schlag gegen die Brust versetzt haben. Außerdem bedrohte er die Frau und deren Familie mit dem Umbringen.

„Es klingt am Papier wirklich schlimm“, bekannte sich der 36-Jährige kurz vor Weihnachten vor Richterin Melanie Gschiel schuldig.

Die Frau habe im Südburgenland Hunde und Pferde gehalten und er habe auf dem von ihr gepachteten Hof eine Marihuanaplantage entdeckt, so der Angeklagte.

Außerdem sei seine Ex-Freundin im Verdacht gestanden, den Stallbesitzern eine Münzensammlung gestohlen zu haben.

„Schnucki, das wirdnichts mit uns ...“

Bei einer Fahrt im Auto habe er ihr mitgeteilt: „Schnucki, das wird nichts mit uns.“ Danach hätten sie zu streiten begonnen, so der Angeklagte.

Er habe seiner Ex-Freundin beim Abtransport eines Stalles geholfen und sechs Bäume gefällt, sagte er.

„So nett waren Sie aber auch nicht“, hielt ihm die Richterin vor. „Wollen Sie sagen, dass man so mit einer Frau redet?“, verwies sie auf die als Sprachnachrichten gespeicherten Drohungen.

„Man tut das nie“, gab der Angeklagte zu. „Ich hätte ihr ein Bussi auf die Stirn geben und Baba sagen sollen“, zeigte er sich reuig.

Einen Schlag gegen die Brust habe er der Frau nicht versetzt, beteuerte er. „Ich bin noch nie handgreiflich geworden – bei einem Tier, einem Kind, einer Frau und eigentlich auch nicht bei einem Mann“, sagte der Angeklagte.

Die Ex-Freundin erschien trotz Vorladung als Zeugin nicht vor Gericht.

Der Angeklagte kam glimpflich davon: Im Rahmen einer Diversion wurde das Verfahren gegen ihn auf eine Probezeit von zwei Jahren eingestellt. Er musste nur einen Pauschalkostenbeitrag von 200 Euro bezahlen.