Zwölf Länder, tausend Geschichten und Erfahrungen, die weit über das Reisen hinausgehen: Michael Pahr erzählt warum es sich lohnt, die Welt auf eigene Faust zu entdecken.
„Hallo, Mama“: Frau zahlte 1.890 Euro an Betrüger
Geld herausgelockt
56-jährige Burgenländerin wurde Opfer des „Tochter-Sohn-Tricks“. Handynummer lautete auf einen Mann, der intellektuell beeinträchtigt ist.
Der angeklagte Wiener (links im Bild) hatte seine Identität für das Registrieren von Sim-Karten zur Verfügung gestellt.
© BVZ/Kirchmeir
Sie sei am 10. Jänner dieses Jahres beruflich unterwegs und „im Stress“ gewesen, als mitten am Tag auf ihrem Handy eine WhatsApp-Nachricht einging, berichtete die 56-jährige Frau aus dem Bezirk Oberwart am Freitag, 15. November 2024, vor Gericht.
„Hallo“, schrieb da jemand, der vorgab, ihr Sohn zu sein. Sein Handy sei kaputt, deshalb schreibe er von einer anderen Nummer. „Es war nicht so abwegig“, schilderte das Betrugsopfer die Situation. Ihrem Sohn sei es schon öfter passiert, dass bei einem Einsatz sein Handy beschädigt wurde.
Die Nummer, die bei dem „Tochter-Sohn-Trick“ verwendet wurde, konnte einem 40-jährigen Wiener zugeordnet werden. Dieser musste sich am 15. November vor Gericht verantworten. Der Mann bekannte sich nicht schuldig.
Angeklagter 40-Jähriger ist in Frühpension
Er sei, sagte der Angeklagte, aufgrund seiner „Glücksspiel- und Fresssucht“ in Frühpension. Außerdem habe er als Zehnjähriger in einem Schwimmbad einen Unfall erlitten. Er sei zu lange unter Wasser gewesen, habe wiederbelebt werden müssen und sei seither beeinträchtigt.
Ein Erwachsenenvertreter kümmert sich um die finanziellen und behördlichen Angelegenheiten des Frühpensionisten. „Er bekommt zweimal die Woche 60 Euro für seinen Lebensbedarf“, berichtete der Erwachsenenvertreter vor Gericht. „Damit kommt er aber nicht aus. Teilweise verspielt er das Geld immer noch.“
Die ständige Geldnot war wohl ein Motiv dafür, dass der Frühpensionist im Jänner 2024 auf ein Angebot eines Mannes einging, den er aus dem Wiener Gemeindebau kannte, in dem er selbst lebt. „Er sprach mich im Park an und fragte, ob ich ihm helfen kann“, so der Angeklagte. Es ging darum, zirka zehn Handy-Sim-Karten zu registrieren. „Er ersuchte mich, diese Sim-Karten auf meinen Namen registrieren zu lassen, weil er keinen Ausweis dabei hatte“, so der Angeklagte.
Für Unbekannten zehn Handy-Sim-Karten registriert
Er sei dann mit dem ihm namentlich nicht bekannten Mann möglicherweise ausländischer Herkunft in einen Handyshop gegangen und habe die Registrierung durchführen lassen. Als Gegenleistung habe er 50 Euro in bar und einen Kebap bekommen. „Das ist die Wahrheit“, sagte der Angeklagte und lachte.
„Das ist heikel und gefährlich“, ermahnte ihn die Richterin.
„Ich kann nicht wissen, was andere damit machen, wenn ich ihnen meine Sim-Karte gebe, und jemand macht einen Blödsinn damit - wer ist dann schuld?“, fragte der Angeklagte.
„Handy kaputt, komme nicht zu den Dateien...“
Jene unbekannte Person, mit der die Südburgenländerin am 10. Jänner 2024 in WhatsApp-Kontakt statt, forderte eine Überweisung von 1.890 Euro. „Ich muss vor 18 Uhr zwei Rechnungen überweisen, aber weil das Handy kaputt ist, komme ich nicht zu den Dateien“, schrieb der Unbekannte.
„In dem Moment war die Kommunikation nicht auffällig“, erzählte die Südburgenländerin vor Gericht. Noch ein paar Tage vorher hatte ihr Sohn von einem offenen Versicherungsfall erzählt und man habe über Rechnungen gesprochen, die noch nicht bezahlt gewesen seien. „Es passte einfach alles zusammen“, sagte die Südburgenländerin.
Sie überwies 1.890 Euro auf das angegebene Konto.
Kontobesitzer wurde ebenfalls angeklagt, kam aber nicht zum Gerichtsprozess
Dieses konnte einem Mann zugeordnet werden, der ebenfalls angeklagt wurde und sich am 15. November vor Gericht verantworten sollte. Er blieb dem Prozess aber unentschuldigt fern.
Am nächsten Tag, dem 11. Jänner, forderte der dreiste Unbekannte weitere 1.740 Euro. „Da wurde ich stutzig“, sagte die betrogene Frau. „Ich dachte, es stimmt etwas nicht.“
Sie sei zur Polizei vergangen, versuchte, den Unbekannten hinzuhalten, und startete über die Bank einen Versuch, das bereits bezahlte Geld zurückzuerlangen. Allerdings vergeblich. Noch einmal schrieb der Unbekannte: „Hallo, Mama, was ist?“ Dann brach der Kontakt zu dem Betrüger ab.
Richterin: „Daraus kann man nur fürs Leben lernen“
„Daraus kann man nur fürs Leben lernen“, stellte die Richterin fest. „Das kann uns allen passieren“, erwiderte die Südburgenländerin nun aus eigener Erfahrung.
Die Richterin vertagte den Prozess. Einerseits wird ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das klären soll, ob der intellektuell eingeschränkte 40-Jährige zum Tatzeitpunkt überhaupt zurechnungsfähig war. Andererseits sollen ihm Fotos vorgehalten werden, um den zweiten Angeklagten zu identifizieren.