Pinkafeld: Mann trat Schlafzimmertüre ein

Erstellt am 27. März 2023 | 00:00
Lesezeit: 3 Min
Gewalt in der Ehe - Mann musste sich vor Gericht verantworten.
Gewalt in der Ehe - Mann musste sich vor Gericht verantworten.
Foto: Symbolfoto: Video_Stock_Production, Shutterstock, Video_Stock_Production, Shutterstock
Werbung
Ehekrise eskalierte: 51-Jähriger verletzte seine Frau. Jetzt stand er vor Gericht.

Am 12. August 2022 hatte sich die Ehefrau eines 51-jährigen Mannes in der gemeinsamen Wohnung in Pinkafeld im Schlafzimmer eingesperrt. Der Ehemann wollte dies nicht akzeptieren und trat die Schlafzimmertüre ein.

Ein Holzstück splitterte dabei ab und verletzte die Frau am Kinn, sodass sie blutete.

Anfang September bedrohte der Mann dann seine Ehefrau telefonisch mit dem Abstechen.

Am Freitag, 24. März, musste er sich vor Richterin Karin Knöchl verantworten.

„Die Tür hätte ich nicht eintreten dürfen“, gab er zu. Es könne auch sein, dass er seine Frau einmal gestoßen habe, sodass sie einen Bluterguss erlitt.

„Am 12. August bin ich ausgezogen und seit diesem Tag nicht mehr hingefahren“, gab er vor Gericht bekannt.

Als er seine Frau am 2. September telefonisch bedrohte, sei er alkoholisiert gewesen.

Wegen psychischer Probleme habe er sich danach in stationäre Behandlung begeben. Auch einen Alkoholentzug habe er absolviert, so der Angeklagte. „Jetzt trinke ich nur noch hin und wieder“, erklärte er.

Im Oktober wurde das Paar einvernehmlich geschieden, doch der Streit ging weiter, „weil ich noch etliches Zeug im Haus habe“, so der Angeklagte.

„Ihr Neuer hat mein Zeug zum Verkaufen ins Internet gegeben, das ist Diebstahl!“, empörte er sich.

Er machte vor Gericht auf den - einbetonierten! - Pool geltend. Die Anwältin der Ex-Frau wandte ein: „Der Pool ist ja aufgeschlitzt!“

„Ich habe ihn nicht aufgeschlitzt“, erwiderte der Angeklagte.

Auch wolle er die Fische aus einem Fischteich, einen Autoanhänger und eine Werkbank sowie diverse Autofelgen ausgehändigt bekommen.

„Sie will keinen Kontakt und keine Nachrichten“, machte ihm die Anwältin der Frau.

„Sie soll das ganze Glumpert behalten“, schwenkte der Angeklagte plötzlich um. Nur seine Alu- und Stahlfelgen wolle er haben. Die Ex-Frau soll die Felgen vors Haus legen, der Bruder des Angeklagten werde sie abholen, wurde vor Gericht vereinbart.

550 Euro Schmerzensgeld für körperliche und seelische Folgen der Auseinandersetzung machte die Anwältin für ihre Mandantin geltend.

„Ich bin selbst seit sieben Monaten in psychiatrischer Behandlung“, ärgerte sich der Angeklagte. „Ich stopfe mich mit Tabletten voll, damit ich leben kann. Das ist nur wegen ihr!“

Da der Angeklagte schlussendlich doch einsichtig war und versprach, keinen Kontakt mehr zu seiner Ex-Frau aufzunehmen, endete der Prozess mit einer äußerst milden Lösung: Der Angeklagte muss 100 Euro an seine Frau bezahlen, dazu 200 Euro Prozesskosten an den Staat überweisen und sich von seiner Ex-Frau fernhalten.

„Es ist sicher besser für Sie beide, wenn Sie einen Schlussstrich unter die Beziehung ziehen“, empfahl ihm die Richterin.

„Ist in Ordnung“, stimmte der Angeklagte zu.

Werbung