Zwölf Länder, tausend Geschichten und Erfahrungen, die weit über das Reisen hinausgehen: Michael Pahr erzählt warum es sich lohnt, die Welt auf eigene Faust zu entdecken.
Mann soll Ehefrau mit Axt bedroht haben: Zwölf Monate Bewährung
Bezirk Oberwart
Mit der Axt in der Hand wollte ein 58-jähriger Mann am 13. August 2024 von seiner Gattin ein Liebesgeständnis erzwingen.
Der Angeklagte soll seine Frau mit einer Axt bedroht haben.
© Symbolbild: Shutterstock, Viktoriia_M
Jetzt musste sich der 58-Jährige, der im Bezirk Oberwart lebt, wegen des Vorwurfs der schweren Nötigung vor Gericht verantworten. Am 29. November 2024 wurde er - nicht rechtskräftig - verurteilt.
Der Mann soll am 13. August 2024 in jenem Zimmer aufgetaucht sein, in dem sich seine Frau - nach einem Arbeitsunfall schwer verletzt - aufhielt. In der Hand hielt er eine Axt. Er forderte seine Frau auf, mit einem Handy den gemeinsamen Sohn zu kontaktieren.
Außerdem sollte die Frau eine Audioaufnahme erstellen. Sie sollte ins Mikrofon sagen, dass sie ihren Ehemann liebe und diesen niemals verlassen werde.
Mit der Axt auf die Wand eingeschlagen
Der 58-Jährige soll die Frau dabei am rechten Oberarm gepackt und ihr eine Axt vorgehalten haben. Außerdem soll er mit der Axt auf die Wand eingeschlagen haben. Dem Gericht wurden Fotos von einer dabei verursachten Kerbe vorgelegt.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er wurde aber von seiner Frau und seiner Tochter belastet.
Am zweiten Verhandlungstag wurde der Schwiegersohn einvernommen.
Dieser berichtete von einem Spaziergang mit seiner Schwiegermutter, bei dem diese von dem Vorfall erzählt hatte. „Er stand mit der Axt über ihr und nötigte sie, auf die Handyaufnahme zu sprechen“, gab der Schwiegersohn über dieses Gespräch zu Protokoll.
„Er schlug mit der Axt gegen die Wand. Ein paar Minuten später sagte er, es ist alles wieder gut. Das ist der Plot in Kürze“, gab der Zeuge bekannt.
Angeklagter bestritt die Tat
„Es ist traurig, dass sich die Familie gegen den Vater und Schwiegervater wendet und Geschichten erfindet“, sagte abschließend die Verteidigerin, während ihr Mandant in leises Schluchzen ausbrach. „Er sollte als aggressiver dargestellt werden, als er ist“, sagte die Verteidigerin weiter.
„Das ist alles ausgedacht. Es kam nie dazu“, sagte der Angeklagte.
Die Richterin sprach den Mann wegen schwerer Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sie sei der Meinung, so die Richterin, dass sich der Vorfall so ereignet habe, wie ihn die Gattin des Angeklagten schilderte. Es sei zu einer Todesdrohung mit einer Axt gekommen. „Ich sah kein Motiv, warum Ihre Frau, Ihre Tochter oder der Schwiegersohn Sie zu Unrecht belasten sollten“, so die Richterin.
Der Angeklagte meldete volle Berufung gegen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.