Mit der neuen Aktion „Hallo 144“ nimmt der Samariterbund Burgenland den Jüngsten spielerisch die Angst vor dem Rettungswagen.
Sichere Wege für Fußgänger im Straßenverkehr: Die BVZ bleibt dran!
Darüber spricht das Land
Der Unfall mit einem Elfjährigen in der Mattersburger Wiener Straße alarmierte die BVZ-Leserfamilie. Weitere Gefahrenstellen wurden gemeldet. Werden die Unfall-Hotspots entschärft? Die BVZ fragte nach!
Oft geht's bei den Problemzonen um Zebrastreifen: Die Entschärfung gefährlicher Stellen ist aber nicht alles – Rücksicht und Vorsicht bleiben oberstes Gebot im Straßenverkehr.
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Am 25. Februar wurde ein Elfjähriger in der Wiener Straße in Mattersburgvon einem Auto erfasst, als er an einer Haltestelle hinter einem Linienbus über die Fahrbahn lief. Der Bub erlitt Knochenbrüche, Abschürfungen und ein erhebliches seelisches Trauma. „Auf dieser Straße fahren Menschen mit 70 km/h, wenn nicht mehr. Ich habe immer Angst gehabt, dass irgendwas passiert“, sagte ein Elternteil des verletzten Kindes gegenüber der BVZ.
In den sozialen Medien löste der Unfall eine heftige Debatte aus. Mehrfach wurde das Fehlen eines Schutzweges in der Wiener Straße bemängelt. Vorgeschlagen wurde zum Beispiel auch, die Bushaltestelle in der Wiener Straße auf Höhe des dort befindlichen Einkaufsmarktes zu verlegen, wo sich bereits ein Zebrastreifen befindet.
Eine Mattersburgerin wies auf eine weitere Gefahrenstelle im Stadtgebiet hin. „Beim Schwimmbad in Mattersburg überqueren Kinder regelmäßig die Straße, um zur nahegelegenen Tankstelle zu kommen“, berichtete sie.
Als Schwimmbad-Besucherin beobachte sie diese gefährliche Situation regelmäßig während der Sommersaison. „Im Bad gibt es kein Eis und keinen Imbiss“, informierte die Mattersburgerin die BVZ. Deshalb suchen viele Kinder die OMV-Tankstelle in der Michael Koch-Straße auf, um sich dort Snacks und Erfrischungen zu holen.

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Einen Zebrastreifen gibt es in der direkten Verbindung zwischen Freibad und Tankstelle nicht. „Die Kinder gehen quer über die Straße“, kritisiert die Mattersburgerin. „Jahr für Jahr“ sei gesagt worden, es werde etwas geändert, das bislang nicht der Fall gewesen. „Zum Glück ist noch nichts Ärgeres passiert“, so die Mattersburgerin.
Auch aus Kroatisch-Minihofwurde eine Gefahrenstelle gemeldet. Beim Gasthaus Hirtenfelder befindet sich die Bushaltestelle für die Schulkinder. Ein Zebrastreifen sei vor einigen Jahren „weggefräst“ worden.
Die Bahnstraße in Oslip wurde als weitere neuralgische Stelle gemeldet. Entlang der stark befahrenen Bahnstraße gehen die Kinder zur Schule oder zur Bushaltestelle, eine sichere Querungsmöglichkeit gebe es nicht.
Die BVZ fragte beim Land nach, zuständig ist die Abteilung „Bau und Betrieb Burgenland“. Deren Geschäftsführer Johann Thiesz teilte zur Situation in Windisch Minihof mit, dass der Schutzweg „aufgrund der geringen Fußgänger- und Fahrzeugfrequenzen“ von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf, aufgelassen worden sei. „Damalige Studien belegten, dass Schutzwege bei zu geringen Fußgänger- und Fahrzeugfrequenzen die Unfallgefahr erhöhen“, informierte Johann Thiesz.

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Betreffend einer sicheren Querungsmöglichkeit am Schulweg in der Bahnstraße)in Oslip werden derzeit in Abstimmung mit der Gemeinde Maßnahmenvorschläge durch den Bau und Betrieb Burgenland geprüft.
Die Stadtgemeinde Mattersburg habe wiederum kurzfristig einen Termin mit Bau und Betrieb Burgenland vereinbart, bei dem die aktuellen verkehrstechnischen Sicherheitsthemen besprochen werden. Die weiteren Schritte sollen dann mit der Bezirkshauptmannschaft als zuständiger Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden.
Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) ruft die Bevölkerung immer wieder auf, Gefahrenstellen zu melden. Aktuell können online Probleme bei Haltestellen eingetragen werden.
Wie seitens Bau und Betrieb Burgenland mitgeteilt wird, werde das burgenländische Landesstraßennetz einem laufenden Monitoring hinsichtlich des Unfallgeschehens unterzogen. „Streckenabschnitte mit unfallauffälligen Stellen werden einer Verkehrssicherheitsuntersuchung unterzogen“, erklärt Geschäftsführer Johann Thiesz. Im Zuge dieser Untersuchungen würden verkehrstechnische, bauliche, straßenpolizeiliche und überwachungstechnische Maßnahmen zur Sanierung geprüft.

© Quelle: BMI, Statistik Austria, VCÖ / Grafik: BVZ, Anna Kunczer
Tödliche Verkehrsunfälle
Vier Fußgänger kamen im Vorjahr im Burgenland im Straßenverkehr ums Leben. Das sind um drei mehr als 2024, wies die Mobilitätsorganisation VCÖ kürzlich auf eine beunruhigende Entwicklung hin. Drei Todesopfer waren älter als 70 Jahre.
„Wo Menschen unterwegs sind, passieren Fehler“, sagt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Das Verkehrssystem sei so zu gestalten, dass Fehler möglichst keine fatalen Folgen haben. Der VCÖ spreche sich für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 aus. „Bei Tempo 50 ist der Anhalteweg doppelt so lang!“
Die Zahl der tödlich verunglückten Fußgänger war 2025 so hoch wie seit 2011 nicht mehr. Damals waren fünf Todesopfer zu beklagen gewesen. Seither schwankte die Zahl zwischen null und drei tödlich Verunglückten (siehe Grafik oben).
Die Zahl der Verkehrstoten lag im Vorjahr im Burgenland bei 19. Besonders viele Verkehrstote gab es im Burgenland im Jahr 2012, nämlich 30. Nur acht Tote waren 2021 zu beklagen gewesen.
Wie man die Straßenquerung sicher gestaltet
Zur Sicherheit von Zebrastreifen sagt Expertin Katharina Jaschinsky vom VCÖ: „Ganz wichtig ist: Das Aufpinseln von Zebrastreifen allein gewährleistet nicht, dass kein Unfall passiert.“ Entscheidend sei eine verkehrssichere Gestaltung des Umfelds.
Der Schutzweg muss gut einsehbar sein, optimal beleuchtet und bei Bedarf mit Bodenschwellen erhöht. Auch ein „Vorziehen“ des Gehsteigs erhöht die Sicherheit. Und es müsse darauf geachtet werden, dass die motorisierten Verkehrsteilnehmer das Tempolimit einhalten.
Derzeit sehen die technischen Richtlinien für die Einrichtung von Zebrastreifen Mindestfrequenzen im Fußgängerverkehr vor. „Wenn man den Fußverkehr fördern möchte, wäre es sinnvoll, diese Mindestfrequenzen herunterzusetzen“, empfiehlt Katharina Jaschinsky.
Und noch etwas: „Wenn man möchte, dass Kinder zu Fuß unterwegs sind, dann sollte im Ort flächendeckend ein 30 km/h-Limit gelten - nicht nur vor Schulen und Seniorenheimen.“
Im übrigen muss immer wieder daran erinnert werden, dass Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind. „Wenn ein Kind die Straße queren will, muss man es queren lassen“, sagt die VCÖ-Expertin.