Was man vom Land so alles wissen will

Informationsfreiheit

In vier Wochen sind bei Land und Holding fast 70 Anfragen nach dem Informationsfreiheits-Gesetz eingegangen. Die Verwaltung ist damit ordentlich beschäftigt, schafft's aber noch.

Von Wolfgang Millendorfer

Landesamtsdirektor Ronald Reiter und der Abteilungsvorstand der Stabsabteilung Verfassung und Recht, Florian Philapitsch (v.l.).

Landesamtsdirektor Ronald Reiter und der Abteilungsvorstand der Stabsabteilung Verfassung und Recht, Florian Philapitsch (v.l.).

© Landesmedienservice

Es gibt die großen Anfragen – etwa über sämtlichen Grundbesitz des Landes oder den Wunsch nach einer Auflistung aller internen Finanzberichte – und dann gibt es ganz spezielle Anfragen, zum Beispiel zu Bewilligungen und Bescheiden oder zur Lebensmittelkontrolle in bestimmten Betrieben, sogar eine Art „Recherche-Auftrag“ für ein Buch ist beim Land eingetrudelt.

Für die Verwaltung bringen die Anfragen immer zusätzliche Arbeit mit sich, möglich ist (fast) alles: So will es das Informationsfreiheitsgesetz (kurz: IFG), das seit 1. September in Kraft ist. Alle Verwaltungsorgane müssen seitdem Auskunft geben, jeder und jede darf fragen – und innerhalb von vier Wochen mit Beantwortung rechnen.

Vier Wochen Zeit fürs Amt: eine „sportliche“ Frist

Dieser Tage sind die ersten Antwortschreiben des Landes rausgegangen, bei aufwändigen Fragen darf die Frist überzogen werden. Sie ist aber in jedem Fall kurz gefasst, kürzer, als man es sonst gewohnt ist. „Es zeigt sich natürlich ein Mehraufwand für die Verwaltung“, sagt Landesamtsdirektor Ronald Reiter, man wolle aber nach bestem Wissen und Gewissen Antworten geben. Und das bei scharfem Blick auf Datenschutz oder auf etwaige Geschäftsgeheimnisse.

Die rund 50 Anfragen, die beim Land eingegangen sind, betreffen nahezu alle Fachabteilungen im Landhaus sowie Bezirkshauptmannschaften, weiß Florian Philapitsch als Vorstand der Abteilung Verfassung und Recht. Man sei belastet, aber nicht überlastet.

Der Mehraufwand werde derzeit noch mit dem Stammpersonal gestemmt, wie es heißt; wenn es nötig sein sollte, will man im Landhaus mit Umschichtungen neue Planstellen für IFG-Bearbeitungen freimachen. Bei der Landesholding ist der Aufwand ähnlich, hier wurden zuletzt fünf Anfragen gezählt, dazu elf weitere an die Töchterfirmen.

Selbst am intensivsten informiert übrigens die burgenländische FPÖ über ihre Anfragen, die von den Abgeordneten als Privatpersonen gestellt werden: 15 wurden bislang offiziell gezählt (thematisch von Gratis-Blockflöten über Dienstwägen bis zu Klagen des Landes). Die Anfragen kommen aber nicht nur aus der Politik, jene aus der Bevölkerung oder von Institutionen seien noch in der Überzahl.