Der Fahrplanwechsel im Verkehrsverbund Ostregion bringt Verstärkung zwischen Deutschkreutz, Wulkaprodersdorf, Eisenstadt und Wien. Aus dem Mittelburgenland erreicht man den Wiener Hauptbahnhof morgens im neuen Zug in weniger als 90 Minuten. Und ab 13. Dezember fährt auch die Mattersburger Bahn wieder. Hier gibt‘s alle Neuerungen!
Die EU und das Wein-Etikett: Nicht ganz unkompliziert
Neue Verordnung
Seit 8. Dezember ist die neue EU-Verordnung in Kraft, die regelt, welche Informationen auf Wein-Etiketten enhalten sein müssen. Bei den heimischen Winzern sorgt die Verordnung für viele Fragen, teilweise auch für Ärger und Verwunderung. Die neuen Regeln gelten bereits für Sekt und Eiswein aus dem Jahr 2023, bei Stillwein erst ab 2024.
Die Etiketten auf Weinflaschen werden künftig wohl größer ausfallen müssen und/oder mindestens einen QR-Code enthalten. Hier im Bild: Das Weinpaket Vielfalt der Renommierten Weingüter Burgenland (RWB) als Symbolbild für die Vielfalt der rot-goldenen Weinetiketten.
© RWB, www.zweischrittweiter.at
Bürokratie ist in keiner Berufsgruppe sonderlich beliebt. Wenig verwunderlich also, dass die burgenländische Weinwirtschaft angesichts der neuen EU-Verordnung nicht vor Freude aus dem Traktorsitz springt. Vielen Winzern ist die neue Regelung - vor allem mit allen Details - wohl noch nicht ausreichend bekannt. Dabei werden schon bald die ersten konkreten Folgen für die Weingüter spürbar.
Was steht konkret in der neuen Weinbauverordnung? Als Lebensmittel muss Wein in der EU künftig neben Allergenen (wie schon bisher: „Enthält Sulfite“) auch mit einer Nährstofftabelle und Zutatenliste in Umlauf gebracht werden. Klingt nicht sonderlich emotional, aber der Teufel liegt im Detail.
Nährwerte via QR-Code, aber nur ohne Werbung
Denn enthalten sein muss künftig: Brennwert, Fett (davon gesättigte Fettsäuren), Kohlenhydrate, Zucker, Einweiß und Salz je 100ml. In der Praxis müssen allerdings nur Brennwert (in kJ und kcal), Kohlenhydrate und Zucker angegeben werden - denn beim Rest bleibt Wein in der Regel unter den Grenzwerten, weshalb der Hinweis „Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz“ ausreicht. Soweit so kompliziert.

© LK Bgld
Etikett-Ästhetiker haben damit wohl keine Freude. Allerdings: es gibt aber auch die Möglichkeit zur „off label“-Lösung. Das heißt: Winzer können auch einen QR-Code auf ihr Etikett drucken, der Konsumenten zu den Hinweisen führt.
Aber auch hier gibt es ein „aber“: dieser QR-Code darf ausschließlich zu den Nährwertinformationen führen und keine Werbung enthalten. Informationen zur Lage oder dem Weingut an sich dürfen nicht über den Link aufrufbar sein. Wer diese Informationen zugänglich machen will - was viele heimische Weingüter so handhaben -, muss das mit einem zweiten Code am Etikett machen.
Eiswein und Schaumwein schon ab Lese 2023 betroffen
Gleich in dreifacher Rolle muss sich Christian Zechmeister mit der neuen Verordnung beschäftigen: Als Geschäftsführer von Wein Burgenland, Regionalen Weinkomitee und Weintourismus Burgenland hat er sich frühzeitig mit der Verordnung auseinandergesetzt.

© zVg
Unklarheit herrschte zunächst etwa darüber, ab wann denn Weine davon betroffen sind. Die Formulierung „Weine, die ab 8. Dezember 2023 hergestellt wurden“, enthält nämlich einigen Handlungsspielraum. Nun wurde auf EU-Ebene erläutert: Betroffen sind ab Weine, die nicht vor 8. Dezember „die Bedingungen erlangt haben, die in der Marktordnung festgelegt sind“ - also etwa Alkohol- oder Säuregehalt.
Damit sind Stillweine der Lese 2023 nicht mehr betroffen - wohl aber Sekt, da dieser erst nach der 2. Gärung gewertet wird. Und auch der Eiswein fällt darunter, wie Zechmeister erklärt.
Die Verordnung selbst sorgt bei ihm weder für Empörung, noch für Freude: „Die Verordnung an sich bzw. einzelne Maßnahmen generell machen keinem etwas aus. Aber wenn alle ein bis zwei Jahre etwas neues dazu kommt, dann wird es irgendwann zu viel“, so Zechmeister.

© BVZ, Peter Wagentristl
Er verweist etwa auf die mittlerweile verpflichtende Chargennummer auf Weinflaschen - die in der Praxis für kleine Weingüter bedeutete, dass auf jeder Flasche „1“ stehen musste, obwohl es vielleicht nur eine Charge pro Jahr gibt. Verstöße dagegen können teuer werden. So auch bei der neuen EU-Verordnung.
„Runter mit der Bürokratie“
Auch die jetzige Maßnahme sei für kleine Weingüter umso ärgerlicher: „Bei größeren Betrieben, die vielleicht eigene Büro-Mitarbeiter haben, ist der Aufwand verkraftbar. Bei kleinen Familienweingütern mit ein paar Hektar ist der Ärger über ein Plus an Verwaltungsaufwand - verständlicherweise - größer. Mein Wunsch wäre jedenfalls, dass man mit der Bürokratie wieder etwas runterfährt“, so der dreifache Wein-Geschäftsführer.
Der Experte verweist in diesem Zusammenhang auch auf die aktuellen Bauernproteste in Deutschland, aber auch Frankreich und Brüssel: „Das Thema Agrardiesel war in Deutschland nur der Auslöser, als einzelne Maßnahme hätte das wohl nie so polarisiert.“ In Summe werde es aber eben irgendwann zu viel. Und viele kleine Maßnahmen kosten eben auch Geld - etwa, wenn neue Etiketten gestaltet werden müssen.
Positive Nebeneffekte möglich
Beim Marketingtag des Österreichischen Weinmarketings (ÖWM) vergangene Woche war die neue Kennzeichnungspflicht neben der Weingarten-Klassifizerung einer der meistdiskutierten Punkte. Spannend war dabei auch ein Einblick von INTERSPAR, einem der größeren Player am heimischen Weinmarkt, ins Käuferverhalten: Zwei Sekunden (!) nehme sich ein Kunde Zeit, um den Wein zu bewerten. Das Erscheinungsbild, vor allem das Etikett, ist daher wohl wichtiger als sämtliche Infos auf der Flasche.
Das wiederum führt womölich zu einem ungeplanten positiven Nebeneffekt. Sowie die Pandemie bei der Digitalisierung mit indirektem Zwang zu einem enormen Fortschritt führte, könnte beim Etiketten-Design nun eine Modernisierung einsetzen. Denn das Auge trinkt nicht nur mit, es scheint auch gemeinsam mit dem Bauchgefühl ausschlaggebend für die Weinwahl zu sein.
Zeitgemäßere Designs könnten aus Sicht der Weinwirtschaft also durchaus ein positiver Nebeneffekt der Verordnung werden - vor allem bei kleinen Familienbetrieben.
Weingarten-Klassifizierung polarisiert
Beim ÖWM-Marketingtag war auch die Weingarten-Klassifizerung Thema. Diese spaltet aktuell die Weinbauregionen, wobei der Vorschlag der Österreichischen Traditionsweingüter (ÖTW) vor allem in der Wachau und im Kamptal befürwortet wird, im Burgenland und einigen anderen Regionen Niederösterreichs zeigt man sich eher kritisch.
Weinbaupräsident Andreas Liegenfeld und Weintourismus-Obmann Herbert Oschep, der im März auch als Obmann bei Wein Burgenland übernehmen soll, haben zuletzt im BVZ-Interview erklärt, warum das Burgenland in dieser Frage einen eigenen Weg gehen will: Man wolle vielmehr „gemeinsam, und nicht elitär auftreten“, sagt das Wein-Duo.
Als „Antwort“ auf die Klassifizierung will man mit in den kommenden Jahren mit einer Herkunftspyramide das Profil schärfen: „Diese soll für alle Betriebe gelten und Konsumenten einen Überblick verschaffen, von den Gebietsweinen bis zu den großen Cuvées an der Spitze“, so der Plan. Gearbeitet wird auch am Burgenland DAC, mit dem die Vorzüge der Weinbauregionen zusätzlich unter ein Dach gebracht werden.