Unterstandsloser stahl aus Tankstelle Pizza und Toast

Hunger als Motiv

In der Nacht auf 18. Jänner 2025 brach ein afghanischer Staatsbürger in Neusiedl am See in ein Tankstellen-Bistro ein. Später wurde er in einem Zug gewalttätig. Jetzt wurde der Mann verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsbürger, gab zu, aus Hunger und Wut Straftaten begangen zu haben.

Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsbürger, gab zu, aus Hunger und Wut Straftaten begangen zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

Das genaue Datum seiner Geburt kenne er nicht, sagte der Angeklagte am Dienstag, 18. Februar 2025, bei der Kontrolle seiner Personaldaten durch die Richterin am Landesgericht Eisenstadt. 2003 sei aber das richtige Geburtsjahr. Er bestätigte, in Pakistan geboren und afghanischer Staatsbürger zu sein. Dabei lachte der Angeklagte.

„Was ist so lustig?“, fragte die Richterin. „Woher haben Sie diese Sachen?“, fragte der Angeklagte zurück. „Von Ihnen“, antwortete die Richterin.

Der Staatsanwalt hielt dem unterstands- und arbeitslosen Mann vor, er habe in der Nacht von 17. auf 18. Jänner 2025 die Glastüre zum Bistro bei einer Tankstelle in Neusiedl am See aufgebrochen. Dann habe er in dem Bistro eine Pizza, eine Bohnensuppe, einen Toast und Eis verzehrt.

Er stieg dann in einen Zug in Richtung Budapest, konnte aber bei der Fahrscheinkontrolle kein Ticket vorweisen. Als ihn der Zugbegleiter aufforderte, den Regiojet zu verlassen, schlug der Schwarzfahrer mit einem Notfallhammer eine Seitenscheibe des Zuges ein.

Außerdem attackierte er den Schaffner, der dabei Abschürfungen erlitt.

Der Verdächtige wurde daraufhin am 18. Jänner 2025 verhaftet. Es stellte sich heraus, dass er im Oktober und im Dezember 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Wien-Schwechat eine Fensterscheibe und eine Plexiglasscheibe beschädigt hatte.

„Er ist kein Schwerkrimineller“, sagte die Verteidigerin über ihren Mandanten. „Er möchte eigentlich wieder in seine Heimat zurück, hat keine Arbeit und nichts zu essen.“

Den Einbruchsdiebstahl in das Tankstellen-Bistro habe er begangen, weil er Hunger gehabt habe, so die Verteidigerin über den Angeklagten. „Er aß sogar den gefrorenen Toast“, informierte sie das Gericht. Die Tat sei aus einer Notsituation heraus entstanden, nicht von langer Hand geplant gewesen.

„Das ist richtig. Ich war wütend“, sagte der Angeklagte zu den Sachbeschädigungen in der Flüchtlingsunterkunft. Im Zug habe er so aggressiv reagiert, weil er „gehen wollte“ und „das Verhalten der anderen Leute nicht in Ordnung war“.

Sarkastisch meinte der Angeklagte, sein Leben sei „lustig“.

Der Zugbegleiter war als Zeuge ins Gericht gekommen, konnte aber nicht befragt werden, da er weder Deutsch noch ausreichend Englisch sprach und kein Tschechisch-Dolmetsch geladen worden war. Da der Sachverhalt ausreichend geklärt war, konnte er wieder nach Hause geschickt werden. Danach erging das Urteil.

Der Angeklagte wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon zwölf Monate bedingt. Der afghanische Staatsbürger nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.