Verfassungsreform beschlossen: Eine heiße Sitzung im doppelten Sinn

Landtag vor Sommerpause

Rot-Grün und die ÖVP haben im Landtag die neue Verfassung beschlossen, die FPÖ war, wie angekündigt, im Detail gegen die Reform. Die letzte Sitzung vorm Sommer hat es nicht nur angesichts der Temperaturen in sich und dauert auch am Abend noch an: Zusätzlich zur Tagesordnung gab es eine Aktuelle Stunde zum Klimaschutz und drei dringliche Anträge.

Von APA

Verfassungsreform beschlossen: Eine heiße Sitzung im doppelten Sinn

© Wolfgang Millendorfer

Selbst ohne den Beschluss zur Verfassungsreform hätte es die heutige Sitzung in sich gehabt, alleine schon angesichts des umfangreichen Programms: Für die letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause haben sich die Parteien noch einmal zusätzliche – oder dringende – Themen aufgespart. So gab's nach der Fragestunde mit Landesrätin Daniela Winkler zunächst eine von Rot-Grün beantragte Aktuelle Stunde zum Klimaschutz.

Der Ausblick auf das landeseigene Klimaschutz-Gesetz wurde von Grünen und SPÖ höchst positiv bewertet: Auf EU-Ebene und im Bund würden Maßnahmen zurückgefahren, im Burgenland sei man auf einem guten Weg, sagte der grüne Klubobmann Wolfgang Spitzmüller aus Sicht der Regierungsfraktionen. Seitens der ÖVP warnte Abgeordnete Carina Laschober-Luif vor möglicher zusätzlicher Bürokratie, FPÖ-Klubchef Norbert Hofer hat Bedenken bezüglich der Kapazitäten und Kosten für die Netze.

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Am Nachmittag wurde auf Antrag der Regierungsparteien SPÖ und Grüne über die geplanten Bundes-Kürzungen der Volksgruppenförderung diskutiert, die ÖVP hatte einen Dringlichen Antrag zur Auslegung der Menschenrechtskonvention eingebracht, und in einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag mit der FPÖ wurden Fragen und Forderungen rund um leistbares Wohnen debattiert.

Drei-Parteien-Beschluss zur Verfassungsreform

Wie vorab vereinbart, haben nach Mittag SPÖ, Grüne und ÖVP die Verfassungsreform beschlossen: Diese sieht, wie bereits berichtet, unter anderem eine Erweiterung der Aufgaben des Landesrechnungshofes und eine Cool-Off-Phase für dessen Direktor vor. Gesondert diskutiert wird am Nachmittag die umstrittene Regelung, wonach Regierungsmitglieder und Abgeordnete ihr Mandat bei einer rechtskräftigen Anklage künftig ruhend stellen müssen - oder ihre Partei mit Kürzungen der Förderung rechnen muss.

Mit der Änderung des Verfassungsgesetzes, der die FPÖ nicht zustimmte, gehören nun auch die Mitglieder der Landesregierung den jeweiligen Landtagsklubs an - unabhängig von den Mandaten. Neu in den Zuständigkeitsbereich des BLRH kommen öffentlich-rechtliche Körperschaften, Fonds, Stiftungen und Anstalten mit Mitteln des Landes. Verbesserungen soll die Reform beim Datenschutz und in der Informationsfreiheit bringen.

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SPÖ-Abgeordneter Robert Hergovich betonte, dass die Verfassungsreform die Oppositions- und Minderheitsrechte sowie den Rechnungshof stärke. Es sei ein Kompromiss gelungen, bei dem sich „keiner zu 100 Prozent durchgesetzt hat“. Ähnlich sah das Grünen-Klubobmann Spitzmüller. Er hob hervor, dass eingebrachte Anträge nun auch wieder zurückgezogen werden können, wenn sie sich etwa durch Beschlüsse im Bund überholt haben.

Die ÖVP, die Rot-Grün die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit sicherte, sprach von klaren Regeln, mehr Transparenz und einer demokratiepolitischen Weiterentwicklung des Burgenlandes - wenngleich nicht alle türkisen Forderungen Eingang gefunden hätten, meinte Klubobmann Bernd Strobl. Gewünscht hätte man sich etwa ein Rederecht für den BLRH-Direktor im Landtag und eine Cool-Off-Phase für Regierungsmitglieder.

Beides wollten auch die Freiheitlichen, die ihre Zustimmung verweigerten. Sie sahen sich in die Verfassungsverhandlungen nicht ausreichend eingebunden. Landtagsabgeordneter Thomas Grandits forderte, dass mit den erweiterten Aufgaben des Landesrechnungshofes auch mehr Ressourcen einhergehen müssten.

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Die Maßnahmen im Fall einer rechtskräftigen Anklage wurden am späten Nachmittag mit dem Parteienförderungsgesetz diskutiert. Stellt ein Mandatar sein Amt nicht wie vorgesehen ruhend, bekommt dessen Partei eine Strafe. Ihr wird die Förderung um bis zu 50.000 Euro gekürzt. Im Fall eines Freispruchs bekommt sie die Summe zurück.

Das stieß bei der FPÖ auf heftige Kritik, sie bezweifelt die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts und das Justizministerium äußerten im Begutachtungsverfahren „schwerwiegende Bedenken“.

In der Sitzung wird außerdem das Raumordnungsgesetz erneut mit weiteren Ausnahmen der Baulandmobilisierungs-Abgabe angepasst, Thema ist unter anderem noch die Transparenzdatenbank, die Attraktivierung der Lehre oder die FPÖ-Forderung nach einer Behinderten-Anwaltschaft für das Land.

Was in der Sitzung ebenfalls thematisch mitschwingt, ist die finanzielle Situation der Gemeinden, auch im Hinblick auf den „Müll-Deal“ mit dem Land, der aktuell wieder eingängiger diskutiert wird. Die ÖVP will mit ihren Ortschefs nämlich am Wochenende weitere Positionen besprechen.